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Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar?
#10
(10-03-2011, 16:35)seeelig schrieb: gemeinsames Sorgerecht bedeutet doch gemeinsames ABR und somit muss der Vater dem Umzug tatsächlich zustimmen oder kann es vom Gericht prüfen lassen???
Für dieses Problem haben die Gerichte auch wieder eine sehr praktische Lösung gefunden.

Die Mutter kann hin ziehen wo sie will. Das kann man ihr nicht verbieten.
Wenn die Mutter sich aber besser um das Kindern kümmern kann, z.B.weil der Vater ja arbeiten muss, dann muss das Kind eben mit umziehen.

So macht das die Justiz in D, wenn ihr die Gesetze im Weg sind.
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RE: Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar? - von beppo - 11-03-2011, 10:42

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