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Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
#3
Punkt (f) war mir bekannt.
Aber ich kann mit dem zweiten Link nicht sehr viel anfangen. In dem geschilderten Fall hatte die Frau wohl nich mehr alle beisammen... Das ist beim Mann meiner Freundin ja nicht der Fall (außer Geltungssucht und Kontrollzwang gehört neuerdings zu den Krankheiten..) Deswegen kann man den von mir geschilderten Fall nicht so ohne weiteres mit dem oben beschriebenen vergleichen...
Sorry, aber rechtlich hab ich nicht viel Erfahrung. Und ne Antwort OHNE Paragraphen und Anwaltsdeutsch
wäre mir sehr lieb.
Danke im Voraus
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RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Boomer65 - 19-02-2011, 10:01
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Dzombo - 19-02-2011, 13:25

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