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Geht so was?
#5
Zuerst mal ist in diesem Fall die Mutter unterhaltspflichtig. Wenn sie ein zu geringes Einkommen hat, dann kann sie oder die Behörden, welche das Kind bezuschussen, die Grosseltern heranziehen. Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten. Dazu haben sie keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, es wird also kein fiktives Einkommen berechnet. Die schmale Rente muss nicht durch Nebejobs aufgebessert werden.

Der Selbstbehalt bei den Grosseltern ist mit rund 1.400 EUR deutlich höher, bei Verheirateten rund 2.400 €.

Und: Der Unterhalt des Enkelkindes muss auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, z.B. der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits - nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen.
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Geht so was? - von Schwerter - 11-02-2011, 14:29
RE: Geht so was? - von bio - 11-02-2011, 14:35
RE: Geht so was? - von Weia - 11-02-2011, 14:46
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RE: Geht so was? - von Telepapi - 05-03-2011, 16:16

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