06-11-2008, 22:27
Du wirst aber nur verurteilt, wenn man dir irgendeine Leistungsfähigkeit unterjubelt. Sobald Leistungsfähigkeit besteht, hättest du für alle Kinder bezahlen müssen. Vielleicht nicht vollen Unterhalt, nur nach Mangelfallberechung, aber zahlen. Somit zwei Taten.
Wenn du zweimal einen Banküberfall nicht begehst, ist die Frage nach einer einmaligen zweimaligen Verurteilung ebenso witzlos. Begehst du mehrmals einen mit derselben Waffe oder aus demselben Grund, wirst du auch immer wieder erneut verknackt.
Wenn du zweimal einen Banküberfall nicht begehst, ist die Frage nach einer einmaligen zweimaligen Verurteilung ebenso witzlos. Begehst du mehrmals einen mit derselben Waffe oder aus demselben Grund, wirst du auch immer wieder erneut verknackt.