09-02-2011, 12:42
Österreich, würde aber in Deutschland genauso laufen: http://diepresse.com/home/recht/rechtall...selChannel=
"Ein Kind benötigt eine wichtige Operation, die erziehungsberechtigte Mutter sagt trotzdem Nein. Jahre später müssen deswegen besondere Aufwendungen für das Kind getätigt werden. Denn der versäumte ärztliche Eingriff hat zur Folge, dass der Sohn nun gepflegt werden muss. Für die dadurch entstehenden Mehrkosten wird der unterhaltspflichtige Vater zur Kasse gebeten."
Der Prozess ging nur noch darum, ob der Vater von den Medizinern noch etwas bekommen kann, weil diese die dringende Operation auch gegen den Willen der Mutter hätten durchführen sollen. Ergebnis: Natürlich nicht.
"Ein Kind benötigt eine wichtige Operation, die erziehungsberechtigte Mutter sagt trotzdem Nein. Jahre später müssen deswegen besondere Aufwendungen für das Kind getätigt werden. Denn der versäumte ärztliche Eingriff hat zur Folge, dass der Sohn nun gepflegt werden muss. Für die dadurch entstehenden Mehrkosten wird der unterhaltspflichtige Vater zur Kasse gebeten."
Der Prozess ging nur noch darum, ob der Vater von den Medizinern noch etwas bekommen kann, weil diese die dringende Operation auch gegen den Willen der Mutter hätten durchführen sollen. Ergebnis: Natürlich nicht.