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Pflichten des Pflichtigen - zwei Urteile
#1
Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit, OLG Koblenz vom 9.7.2007 Az 13 UF 299/07

Kindesunterhalt wird nicht gezahlt, der Pflichtige wird verklagt, aber er verdient zu wenig. Das Gericht entscheidet:
  • Das klagende Kind kriegt keine Prozesskostenhilfe, weil seine Klage auf Unterhalt aussichtslos ist
  • Arbeitsplatzwechsel ist nicht nötig und nicht zumutbar
  • Bewerbungen auf andere Jobs wurden nicht vorgelegt, sind auch nicht nötig
  • Nebenjob ist nicht nötig
  • Zusammenleben mit neuem Partner ist irrelevant, der Selbstbehalt wird deswegen nicht abgesenkt
  • Umzug näher zum Arbeitsort ist nicht nötig, obwohl dadurch Fahrtkosten eingespart werden würden.

Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit, OLG Dresden vom 25.7.2007 Az 20 UF 444/07

Kindesunterhalt kann nicht voll gezahlt werden, wird aber verlangt. Der Pflichtige verdient zu wenig, er klagt auf Herabsetzung. Das Gericht entscheidet:
  • Der klagende Pflichtige kriegt keine Prozesskostenhilfe, weil die Klage auf Herabsetzung aussichtslos ist
  • Arbeitsplatzwechsel ist unbedingt nötig und zumutbar, obwohl er bereits Vollzeit arbeitet. Er hat sich im gesamten deutschen Sprachraum zu bewerben, also auch ausdrücklich beispielsweise in Österreich
  • Bewerbungen wurden vorgelegt, es sind aber hauptsächlich nur "Blindbewerbungen", das "bleibt hinter den Obliegenheiten" zurück
  • In Österreich könnte er mit Zeitarbeit 1300 EUR verdienen wie das Gericht behauptet, also fiktives Einkommen
  • Die Bindungen an seine Heimat sind irrelevant.

Sonst noch wesentliche Unterschiede? Ach ja, in Fall 1 ist der Pflichtige die Mutter, in Fall 2 ist es der Vater. Der weiss jetzt, dass Deportation und Vertreibung in Mitteleuropa 1945 nicht aufgehört haben, das deutsche Familienrecht kennt auch diese "bewährte" Methoden.
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#2
ich lache mich ja schlapp: jetzt muss der unterhaltspflichtige schon ins ausland Smile
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#3
dafür darf die Unterhaltspflichtige hier bleiben.

Ich sage mal, ausgleichende Gerechtigkeit! Tongue

Mein Gott, was haben diese Verbrecher aus Deutschland gemacht! Ob @zorro aus dem papa.com-Forum doch irgendwo recht hat? Dodgy
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#4
Früher hieß das mal "Unterhaltsflucht". Heute " gerichtlich angeordneter Zwang zur Arbeit im Ausland und Unterhaltszahlung". Worüber regt man sich also auf, wenn man auswandert und Unterhalt aus dem Ausland zahlt, wenn sogar schon ein deutscher Richter genau dies fordert?
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#5
vielleicht findet jemand von euch ein gerichtsurteil wo der richter empfiehlt, dass der mann auch im nichtdeutschsprachigen raum arbeiten soll. das waere ja noch spannender.
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#6
"Europaweit" hatte das OLG Brandenburg mal gemeint. Hatte allerdings nicht geklappt. Smile
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...413#pid413
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#7
Ich bin gespannt, wann die ersten Huren des Staates (deutsche Richter ) einen Pflichtigen zu weltweiten Bewerbungen zwingen will... und noch spannender wird es, wenn die erste permanente Mondstation eingerichtet wird...

In Deutschland verliert die Justiz und der Staat immer mehr die Beziehung zur Realität... Ich galube ich hatte es schonmal erwähnt, was beim JA gegenüber eines KU Pflichtigen gesagt wurde, der in Neubrandenburg und weiter Umgebung keine Arbeit fand, wo doch jeder weiss, das dort Vollbeschäftigung herrscht. Letzter Kommentar der Sachbearbeiterin: (Wiederholung)

In Der Uni XXX werden per Anzeige noch freiwillige Testpersonen für neue Medizinpräparate gesucht und mit 2500,- Euro entlohnt, den sie dann für den zu zahlenden und rückständigen Unterhalt hernehmen können.

Er sollte sich also als Versuchskaninchen zur Verfügung stellen um den KU zu bezahlen.

Da soll mir einer sagen, das Deutschland eine Demokratie ist? Ich lache mal...es ist ein Regime geworden in meinen Augen und sollte sich mit Kuba, Nordkorea und Zimbabwe in einen Topf schmeissen lassen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#8
Deutschland ist ist kein schöner Platz mehr auf dieser Welt. War Deutschland eigentlich schon mal ein schöner Platz?

Um sich gegen diesen Terror zu wehren, ist Abhauen eigentlich ein sehr moderates Mittel.

Ich fuehle mich nicht schuldig.

Al Bundy, dessen Ex im Fernsehen frisch und munter, öffentlich zugegeben hat, dass der Papa immer Geld geschickt hat und schickt, allerdings NUR an die Kinder!!!!
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#9
(23-11-2008, 00:28)gleichgesinnter schrieb: In Deutschland verliert die Justiz und der Staat immer mehr die Beziehung zur Realität...

und die Verlogenheit steigt!

Wer also heute als Mann vor Gericht glaubt, Recht zu bekommen ist auch verraten und verkauft! Deshalb gehe ich diesen Dingen seit 5 Jahren konsequent aus dem Weg. Ich bekomme nur die Post, die ich haben will und gehe auch nur zu den Terminen, die ich will.

Zweimal haben sie mich überrumpelt, aber das kriege ich auch schon wieder hin.

Und am 5.11. hätten sie mich festhalten können, solange sie wollen - hätte ich am 8.11. nicht gehofft, mein Mädchen zu sehen.

Das ist das einzige, wo wir verwundbar sind! Unsere Bindung zu den Kindern Undecided

Und das einzige, was diese Verbrecher von uns wollen - ist unser GELD!

Ergo hat Mann nur zwei Alternativen:

- er kauft sich frei oder
- er lässt sich am Ar... lecken! Und das konsequent!

Und ich ziehe das jetzt durch: Kein Umgang - kein Geld! und das auch schon 2,5 Jahre
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#10
Wende dich doch mal ans russische oder polnische Fernsehen. Vielleicht haben die Interesse an deiner Geschichte.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#11
Gibt es schon ein Land, in dem die (frauen-)politische Verfolgung der Männer in der BRD als Asylgrund anerkannt ist?
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#12
alles ist eigentum des staates: die kinder, der reisepass, das verdiente geld und der staat bestimmt eigenmächtig was freiheit ist, denn er kann einem die reisefreiheit beschränken und verweigern. das klingt unglaublich, ist aber eben realität. ein ganz besonderes bonbon sind die jugendämter: eigentümer aller kinder und eindeutig frauenlastig. ich habe meiner freundin mal einige briefe vom jugendamt übersetzt und ihr fällt es schwer, das alles zu glauben. der deutsche bürger trägt ketten und sitzt mitunter in einem käfig. den einzigen vorteil, den ich in deutschland sehe, dass man nicht arbeiten muss. andere vorteile sehe ich nicht. kennt ihr welche?
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#13
Detlef,

und was ist dann gesteigerte Erwerbsobliegenheit? Das ist in meinen Augen nichts anderes als Zwangsarbeit, nur anders umschrieben und wie man in diesem Thread hier sieht, nur gültig für Männer!

Aufgrund dieser beiden Urteile wäre doch mal eine Klage gegen die JUSTIZ wegen Diskriminierung angebracht, aber das geht eben nur beim europäischen Gerichtshof.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
Unterhaltspflichtige haben alle wichtigen Grundrechte verwirkt:
  1. Ihre Würde aus Art. 1
  2. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person aus Art. 2
  3. Die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, den Nichtbenachteiligung aufgrund des Geschlechts aus Art. 3
  4. Schutz von Familie, das Recht auf Pflege und Erziehung der eigenen Kinder aus Art. 6
  5. Die räumliche Freizügigkeit aus Art. 11
  6. Die berufliche Freiheit aus Art. 12
  7. Das Verbot von Zwangsarbeit aus Art. 12 Abs. 2
  8. Gewährleistung des Eigentums aus Art. 14

Das Unterhalts- und Familienrecht steht de facto über dem Grundgesetz.
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