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Wenn der Postmann zweimal...
#3
Beim nächsten mal am besten einen Zeugen mitnehmen welcher bestätigen kann, dass du eben genau diese Dokumente in den Briefkasten geworfen hast. Darüber hinaus am besten auch den Briefkasten fotografieren (kein Scherz), damit du etwas in der Hand hast, in WELCHEN Briefkasten du die Dokumente eingeworfen hast. Ein alter Juraprofessor von mir (ich selbst bin aber kein Jurist) erwähnte in einer Vorlesung mal einen entsprechenden Streitpunkt in einem Gerichtsverfahren - die Details müsste ich jetzt aber recherchieren.

Alternativ nutze Einschreiben mit Rückschein. Wenn deine Ex aber nicht zu Hause ist, bekommt sie eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten und hat 10 Tage Zeit, das Einschreiben abzuholen. Erst wenn sie das tut, gilt das Einschreiben als zugestellt. Wenn sie dies nicht tut, wird der Schrieb an dich retourniert; dann gilt aber das Schreiben aufgrund der sog. Zugangsfiktion als zugestellt. Diese 10 Tage sind wichtig mit einzuberechnen, wenn es um Fristsachen geht.

Darüber hinaus gibt es noch die Zustellung mittels Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher, kostet allerdings glaub ich 15,00 EUR pro Seite. Damit hast du aber einen rechtssicher dokumentierten Zustellungsbeweis.

Einfach nur in den Briefkasten werfen ohne Zeugen würde ich lassen. Ist ja klar, dass die Olsche das Zeug nicht bekommen haben will...
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Wenn der Postmann zweimal... - von bio - 08-02-2011, 22:23
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von p__ - 08-02-2011, 22:32
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von Baum - 08-02-2011, 22:32
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von bio - 08-02-2011, 23:29
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von neuleben - 09-02-2011, 09:32
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von Dzombo - 09-02-2011, 09:01
RE: Wenn der Postmann zweimal... - von -PAPA_ - 09-02-2011, 12:05

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