12-01-2011, 19:22
OLG Hamm Urteil vom 9.11.2010, Az II-3 UF 177/09
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...01109.html
E-Techniker, seit zehn Jahren als Dozent auf Honorarbasis beschäftigt, erkrankt an Asthma, ist teilweise schwerbehindert, psychische Probleme kommen hinzu, er wird berufsunfähig und erhält eine Rente von 717 EUR, von der er noch 143 EUR Krankenversicherung und die Umgangskosten zahlen soll. Er wohnt in einem halbfertigen Haus, wofür ihm auch noch 300 EUR Wohnvorteil unterstellt werden, die Nebenkosten und die Kosten für die Weiterarbeit lässt das Gericht nebenbei unter den Tisch fallen.
Zahlen soll er für drei Kinder. Er legt mehrere Nachweise für seine Berufsunfähigkeit vor, darunter einen vom Gesundheitsamt, entbindet seine beiden Ärzte von der Schweigepflicht. Das OLG Hamm will davon nichts wissen, nichts lesen und niemand anhören: Es will ein eigenes Gutachten haben. Dazu müsste der Mann möglicherweise sogar stationär begutachtet werden, wie der Gerichtsgutachter verlauten lässt. Das ist ihm zuviel, er verweigert eine erneute Begutachtung. Das OLG sagt: Gerne, es gibt schliesslich keine Pflicht, sich begutachten zu lassen. Aber da uns die anderen Nachweise nicht interessieren, kann er nicht beweisen, er berufsunfähig ist, obwohl er den Beweis führen muss. Ergebnis: Verurteilt zu 100% Unterhalt für drei Kinder.
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...01109.html
E-Techniker, seit zehn Jahren als Dozent auf Honorarbasis beschäftigt, erkrankt an Asthma, ist teilweise schwerbehindert, psychische Probleme kommen hinzu, er wird berufsunfähig und erhält eine Rente von 717 EUR, von der er noch 143 EUR Krankenversicherung und die Umgangskosten zahlen soll. Er wohnt in einem halbfertigen Haus, wofür ihm auch noch 300 EUR Wohnvorteil unterstellt werden, die Nebenkosten und die Kosten für die Weiterarbeit lässt das Gericht nebenbei unter den Tisch fallen.
Zahlen soll er für drei Kinder. Er legt mehrere Nachweise für seine Berufsunfähigkeit vor, darunter einen vom Gesundheitsamt, entbindet seine beiden Ärzte von der Schweigepflicht. Das OLG Hamm will davon nichts wissen, nichts lesen und niemand anhören: Es will ein eigenes Gutachten haben. Dazu müsste der Mann möglicherweise sogar stationär begutachtet werden, wie der Gerichtsgutachter verlauten lässt. Das ist ihm zuviel, er verweigert eine erneute Begutachtung. Das OLG sagt: Gerne, es gibt schliesslich keine Pflicht, sich begutachten zu lassen. Aber da uns die anderen Nachweise nicht interessieren, kann er nicht beweisen, er berufsunfähig ist, obwohl er den Beweis führen muss. Ergebnis: Verurteilt zu 100% Unterhalt für drei Kinder.