13-01-2011, 21:40
Heute erhalte ich in Vorbereitung meines OLG Termins Nachricht der gegnerischen Seite, dass man einen weit höheren Unterhalt einfordern wird, als dieser mir durch das chaotische Familiengericht auferlegt wurde.
Beim Kindesunterhalt werde und will ich keine Abstriche machen, das ist mir mein Sohn wert. Bei der Ex allerdings werden Einkunftsteile (ALG II) zu ihrem behaupteten Arbeitseinkünften verschwiegen. Auch der nun ab 1. Dez. angeblich vereinbarte Arbeitsvertrag "riecht".
Was mich aber besonders ärgert, soll die Nichtanerkennung meiner Umgangsfahrten mit meinem Sohn sein. Ich hole ihn jedes 2. Wochenende von Fr.-So sowie 1 x vierzehntägig in der Woche zu mir und fahre dafür erhebliche Kilometer, die ich zwar gern für meinen Sohn fahre, bei denen ich aber denke, dass sie als außergewöhnliche Aufwendungen steuerlich und damit auch nettoeinkommensrelevant in Abzug zu bringen sind.
Im abgelaufenen Jahr 2010 beschuldigt mich die Gegenseite, das Realsplitting nicht mit Freibetrag in meine Steuerkarte eingetragen zu haben, um meine Steuerbelastung zu mindern und damit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen.
Ich habe keinen titulierten Trennungsunterhalt zu zahlen, sondern wir bewegen uns immer noch auf der widersprochenen Kalkulation der Familienrichterin, deren Zahlen nun vom OLG zu prüfen sind.
Meiner Auffassung nach kann ich doch einen Freibetrag nur eintragen lassen, wenn dieser festgestellt und festgelegt ist. Wie soll ich eventuelle Änderungen durch das Gericht dem Finanzamt erklären. Es muss doch mir überlassen bleiben, ob ich am Jahresende den Einkommenssteuerausgleich beantrage, womit automatisch die Ex dann in den Genuß des durch die Erstattung höheren Einkommens gelangt.
Auch mäkelt man jetzt herum, dass ich täglich 34 km zur Arbeitsstätte mit einem Betrag von 0,30 Euro je km steuerlich geltend mache. Das sei eine zu lange Fahrtstrecke. (Ich frag mich, was Menschen noch bewegt, auch 50 oder mehr Kilometer zum Job zu fahren, wenn dadurch vielfach ihr Einkommen niedriger ist als bei jemandem, der lustig hartzt.
Beim Kindesunterhalt werde und will ich keine Abstriche machen, das ist mir mein Sohn wert. Bei der Ex allerdings werden Einkunftsteile (ALG II) zu ihrem behaupteten Arbeitseinkünften verschwiegen. Auch der nun ab 1. Dez. angeblich vereinbarte Arbeitsvertrag "riecht".
Was mich aber besonders ärgert, soll die Nichtanerkennung meiner Umgangsfahrten mit meinem Sohn sein. Ich hole ihn jedes 2. Wochenende von Fr.-So sowie 1 x vierzehntägig in der Woche zu mir und fahre dafür erhebliche Kilometer, die ich zwar gern für meinen Sohn fahre, bei denen ich aber denke, dass sie als außergewöhnliche Aufwendungen steuerlich und damit auch nettoeinkommensrelevant in Abzug zu bringen sind.
Im abgelaufenen Jahr 2010 beschuldigt mich die Gegenseite, das Realsplitting nicht mit Freibetrag in meine Steuerkarte eingetragen zu haben, um meine Steuerbelastung zu mindern und damit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen.
Ich habe keinen titulierten Trennungsunterhalt zu zahlen, sondern wir bewegen uns immer noch auf der widersprochenen Kalkulation der Familienrichterin, deren Zahlen nun vom OLG zu prüfen sind.
Meiner Auffassung nach kann ich doch einen Freibetrag nur eintragen lassen, wenn dieser festgestellt und festgelegt ist. Wie soll ich eventuelle Änderungen durch das Gericht dem Finanzamt erklären. Es muss doch mir überlassen bleiben, ob ich am Jahresende den Einkommenssteuerausgleich beantrage, womit automatisch die Ex dann in den Genuß des durch die Erstattung höheren Einkommens gelangt.
Auch mäkelt man jetzt herum, dass ich täglich 34 km zur Arbeitsstätte mit einem Betrag von 0,30 Euro je km steuerlich geltend mache. Das sei eine zu lange Fahrtstrecke. (Ich frag mich, was Menschen noch bewegt, auch 50 oder mehr Kilometer zum Job zu fahren, wenn dadurch vielfach ihr Einkommen niedriger ist als bei jemandem, der lustig hartzt.