21-06-2011, 13:33
Dass ein Amtsrichter so urteilt, glaube ich sofort. Die Frage bleibt, ob das Urteil in der nächsten Instanz Bestand gehabt hätte.
Die Mutter vertritt das Kind. Als dessen Vertreterin würde sie sich sich selbst anklagen müssen. Das ist etwa so, wie wenn ein Anwalt vom Mandanten beauftragt wird, gegen die eigene Anwaltsrechnung zu klagen.
Freaky schrieb:Aber wenn das so kaputt läuft in diesem Land, müsste dann nicht auch das Kind die Mutter verklagen können, weil es von ihr daran gehindert wurde, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen oder sie es eben nicht frühzeitig in seinem Namen getan hat?
Die Mutter vertritt das Kind. Als dessen Vertreterin würde sie sich sich selbst anklagen müssen. Das ist etwa so, wie wenn ein Anwalt vom Mandanten beauftragt wird, gegen die eigene Anwaltsrechnung zu klagen.