08-01-2011, 10:30
@sorglos...
Sorry, aber ich sprach von einem Unterhaltstitel seitens des JA`es und nicht von einem Gerichtsbeschluss, aus dem Vollstreckbarkeit von Unterhalt hervorgeht.
Sorry, aber ich sprach von einem Unterhaltstitel seitens des JA`es und nicht von einem Gerichtsbeschluss, aus dem Vollstreckbarkeit von Unterhalt hervorgeht.