03-01-2011, 19:53
Man ist nicht verpflichtet einen zu unterschreiben, sondern der Berechtigte hat das Recht einen zu bekommen.
Das kann entweder durch Unterzeichnung eines "freiwilligen" Titels geschehen, oder durch Gerichtsbeschluss.
Ich schließe mich der Meinung an, dass es sinnvoll ist, einen über 50,-€ zu erstellen.
Damit hat man den gesetzlichen Bestimmungen zunächst mal Genüge getan.
Alles Weitere unterliegt der richterlichen Willkür.
Das kann entweder durch Unterzeichnung eines "freiwilligen" Titels geschehen, oder durch Gerichtsbeschluss.
Ich schließe mich der Meinung an, dass es sinnvoll ist, einen über 50,-€ zu erstellen.
Damit hat man den gesetzlichen Bestimmungen zunächst mal Genüge getan.
Alles Weitere unterliegt der richterlichen Willkür.