02-01-2011, 23:06
Ein Titel muss zwar unterzeichnet werden, aber über die zu titulierende Höhe des Unterhalts ist damit noch lange nichts ausgesagt. Von dir fordert das Jugendamt wie bei 99% aller anderen Väter mittels Lüge, Betrug und Erpressung einen Betrag, der viel zu hoch ist. Tituliere nur den unstrittigen Betrag. Berechne dein bereinigtes Nettoeinkommen, berücksichtige einen Selbstbehalt von 950 EUR. Geh nach der Düsseldorfer Tabelle und der faq vor.
Das Risiko ist zwar gross, dass das Jugendamt dich sofort verklagt, weil klagen die ja nichts kostet und so geil ist für ein Sachbearbeiterlein, aber vor Gericht wird häufiger besser gerechnet wie bei der Kinderbussgeldstelle, wie das Jugendamt eigentlich heissen müsste. Natürlich kannst du auch vor Gericht reinfallen, aber den Versuch einer korrekten Berechnung solltest du schon machen.
Das Risiko ist zwar gross, dass das Jugendamt dich sofort verklagt, weil klagen die ja nichts kostet und so geil ist für ein Sachbearbeiterlein, aber vor Gericht wird häufiger besser gerechnet wie bei der Kinderbussgeldstelle, wie das Jugendamt eigentlich heissen müsste. Natürlich kannst du auch vor Gericht reinfallen, aber den Versuch einer korrekten Berechnung solltest du schon machen.