Im Verfahren beantragen, anregen.
Einige Argumente nannte ich oben bereits.
Nochmal gut abgrenzen den Verfahrensbeistand vom Ergänzungspfleger und Vormund.
Am FamGericht war der Verfahrensbeistand (damals noch Verfahrenspfleger) bei allen Anhörungen dabei. Das OLG hat ihn zur Anhörung der Kinder und seine Anträge später völlig ignoriert, hingegen die Gespinnste der Mutteranwälte, bestehend ais RA und JA, ernst genommen... mit für die Kinder katastrophalen Folgen.
Einige Argumente nannte ich oben bereits.
Nochmal gut abgrenzen den Verfahrensbeistand vom Ergänzungspfleger und Vormund.
Am FamGericht war der Verfahrensbeistand (damals noch Verfahrenspfleger) bei allen Anhörungen dabei. Das OLG hat ihn zur Anhörung der Kinder und seine Anträge später völlig ignoriert, hingegen die Gespinnste der Mutteranwälte, bestehend ais RA und JA, ernst genommen... mit für die Kinder katastrophalen Folgen.