23-04-2011, 14:12
(23-04-2011, 14:01)marecello schrieb: Heute gegen 13:00 ruft sie mich an, ich könne unsere Tochter erst am Sonntag Abend gegen 16:00 oder 17:00 abholen.
Solche Geschichten kenn ich sehr gut von einem eigenen Fall. Kurz vorher mal eben einen kleinen Tritt in die Vereinbarung....
Noch ein Detail zur Regelung: Bei vielen Exen ist es angebracht, auch Tageszeiten in die Regelung zu schreiben. Mir ging es z.B. auch so, dass ich das Kind an Weihnachten haben sollte, Madame Ex verlangte später, ich hätte es aber um 9 Uhr vormittags zurückzubringen, weil (man setze eine typische Exenbegründung aus dem Katalog ein). Schliesslich hätten wir ja auch keine Uhrzeit ausgemacht.
Im Voraus kann man natürlich keine exakte Uhrzeit reinschreiben. Aber man kann eingrenzen, Beispiele: Der Vater holt das Kind am 25.12. bis spätestens 9 Uhr ab. Oder: Das Kind verbringt den 26.12. beim Vater und wird Abends vom Vater zurückgebracht.
Als Regel gilt: Je strittiger der Umgang, desto exakter und ausführlicher die Umgangsvereinbarung. Jede Unschärfe gibt der Saboteurin neues Material, um Ärger zu machen.