13-03-2011, 13:21
@marecello
Allgemein ist die vorgeschlagene Umgangsregelung DAS Optimale zum jetzigen Zeitpunkt.
Allerdings stimme ich @blue ausdrücklich zu, dass die sog. Telefonregelung zu unpräzise gefasst ist und damit in aller KÜrze zu Missverständnissen führen wird mit der Folge, dass die nächste gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Hier wäre darauf zu drängen, dass feste Termine eingesetzt werden wie z.B. Di Mi Do. Das bedeutet für die KM jeweils einen ungestörten Tag nach langem Wochenende und gleiches für ein b4evorstehendes Wochenende.
Allerdings sollte man überlegen, ob der Kindergeburtstag nicht auch jährlich im Wechsel bei einem Elternteil abgehalten wird. Das Recht des Vaters auf eine Feier am Tag des Geburtstages des Kindes sollte nicht beschnitten werden.
Man könnte ja vorschlagen, dass der väterliche Kindergeburtstags-Umgang am Wohnort des Kindes stattfinden kann und es damit der KM möglich ist, an dieser Feier teilzunehmen.
Ansonsten gut so !
Allgemein ist die vorgeschlagene Umgangsregelung DAS Optimale zum jetzigen Zeitpunkt.
Allerdings stimme ich @blue ausdrücklich zu, dass die sog. Telefonregelung zu unpräzise gefasst ist und damit in aller KÜrze zu Missverständnissen führen wird mit der Folge, dass die nächste gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Hier wäre darauf zu drängen, dass feste Termine eingesetzt werden wie z.B. Di Mi Do. Das bedeutet für die KM jeweils einen ungestörten Tag nach langem Wochenende und gleiches für ein b4evorstehendes Wochenende.
Allerdings sollte man überlegen, ob der Kindergeburtstag nicht auch jährlich im Wechsel bei einem Elternteil abgehalten wird. Das Recht des Vaters auf eine Feier am Tag des Geburtstages des Kindes sollte nicht beschnitten werden.
Man könnte ja vorschlagen, dass der väterliche Kindergeburtstags-Umgang am Wohnort des Kindes stattfinden kann und es damit der KM möglich ist, an dieser Feier teilzunehmen.
Ansonsten gut so !