14-02-2011, 12:20
Um hier aber nicht Nebenschauplätze zu eröffnen, mit den skizzierten Problemen, sollte sich marecello aud seine Ansprüch und - in Vertretung - auf die Ansprüche des Kindes konzentrieren.
Geht es denn etwa um etwas Anderes hier?
Der bislang verbriefte Anspruch des Kindesvaters auf der Basis des Familiengerichtsurteils zu seinem Umgangsrecht soll ja eigentlich nur noch weiter spezifiziert werden, um jegliche anderslautende Interpretation auszuschließen ( Ferienteilung und Quantifizierung durch die KM).
Selbst wenn man so manchen Familienrichtern/Richterinnen Blauäugigkeit unterstellen mag, so ist hier aber das Thema Mitbringsel, Scheidung (von wem auch immer initiiert) nicht Gegenstand der Beurteilung.
Fakten sprechen doch für @marecello. Die KM verweigert telef. Kontakt, verweigert tlws. die Wochenendregelungen, will bestimmen, ob an den Umgangswochenenden sie vor dem Wege zum Vater das Kind mit Nahrung versorgt (unterschwellige Unterstellung mangelnder Kompetenz des Vaters) und findet stets und ständig neue Argumente für den Abholort.
Der Rechtsanspruch des Kindes auf geregelten, ungestörten Umgang mit dem Vater hat oberste Priorität und dem hat sich die Km unterzuordnen.
Geht es denn etwa um etwas Anderes hier?
Der bislang verbriefte Anspruch des Kindesvaters auf der Basis des Familiengerichtsurteils zu seinem Umgangsrecht soll ja eigentlich nur noch weiter spezifiziert werden, um jegliche anderslautende Interpretation auszuschließen ( Ferienteilung und Quantifizierung durch die KM).
Selbst wenn man so manchen Familienrichtern/Richterinnen Blauäugigkeit unterstellen mag, so ist hier aber das Thema Mitbringsel, Scheidung (von wem auch immer initiiert) nicht Gegenstand der Beurteilung.
Fakten sprechen doch für @marecello. Die KM verweigert telef. Kontakt, verweigert tlws. die Wochenendregelungen, will bestimmen, ob an den Umgangswochenenden sie vor dem Wege zum Vater das Kind mit Nahrung versorgt (unterschwellige Unterstellung mangelnder Kompetenz des Vaters) und findet stets und ständig neue Argumente für den Abholort.
Der Rechtsanspruch des Kindes auf geregelten, ungestörten Umgang mit dem Vater hat oberste Priorität und dem hat sich die Km unterzuordnen.