marecello,
Umgangsvereinbarungen sind einzuhalten, ganz klar.
Allerdings solltest Du das Kind dabei nicht aus den Augen verlieren und Dich zu sehr auf die Mutter einschießen.
Setze Dich besser konsequent für das Kind ein. Das bedeutet aber auch, solche Dinde wie soziale Events, einen Kindergeburtstag zu fördern. Denkbar wäre, daß Du das Kind trotzdem nimmst, aber das Kind von Dir aus zum Kindergeburtstag geht und auch wieder zurückkehrt.
Hole das Kind doch einfach dort ab und bringe es dorthin zurück, wo die Mutter das will. Lohnt sich nicht, dafür in den Ring zu steigen.
Du solltest die Umgangsvereinbarung weiterentwickeln und Dich dabei FÜR Deine und die Interessen des Kindes einsetzen, weniger GEGEN die Mutter vorgehen. Laß die Mutter einfach unbeachtet.
Schutz Deiner Familie und Umgang sind Dein und des Kindes Grundrechteanspruch. DAS sollte im Fokus stehen.
Anordnungsgründe wird ein Gericht hier vermutlich nirgends erkennen können. Es geht nicht um Leben und Tod.
Umgangsvereinbarungen sind einzuhalten, ganz klar.
Allerdings solltest Du das Kind dabei nicht aus den Augen verlieren und Dich zu sehr auf die Mutter einschießen.
Setze Dich besser konsequent für das Kind ein. Das bedeutet aber auch, solche Dinde wie soziale Events, einen Kindergeburtstag zu fördern. Denkbar wäre, daß Du das Kind trotzdem nimmst, aber das Kind von Dir aus zum Kindergeburtstag geht und auch wieder zurückkehrt.
Hole das Kind doch einfach dort ab und bringe es dorthin zurück, wo die Mutter das will. Lohnt sich nicht, dafür in den Ring zu steigen.
Du solltest die Umgangsvereinbarung weiterentwickeln und Dich dabei FÜR Deine und die Interessen des Kindes einsetzen, weniger GEGEN die Mutter vorgehen. Laß die Mutter einfach unbeachtet.
Schutz Deiner Familie und Umgang sind Dein und des Kindes Grundrechteanspruch. DAS sollte im Fokus stehen.
Anordnungsgründe wird ein Gericht hier vermutlich nirgends erkennen können. Es geht nicht um Leben und Tod.