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Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
#76
@marecello
Wir, die wir Deine Euphorie und auch die Erwartung an einen vernunftbehafteten, ja sogar neutralen JA-Mitarbeiter von Anfang an nicht teilen wollten, haben leider, ja wirklich leider, recht behalten.
Wie ich bereits vermutet hatte, war das heutige Dreier-Gespräch eine abgekartete Sache, bei der die Rollenverteilung abgesprochen war.
Um es kurz zu machen:
Bei dem nächsten anstehenden Gespräch gibt es keinen Punkt, bei dem Kompromissbereitschaft in irgendeiner Form zu zeigen ist.
Ich würde nicht über die Wochenendregelung auch nur im Ansatz diskutieren.
Das Kind von der Kita abholen ( die KM kann dem Kind ja einen Rucksack mit dem Nötigsten packen, falls notwendig) um 16,15 Uhr am Freitag abholen und am Sonntag um 18 Uhr vor der Haustür der KM wieder abliefern. Keine Minute früher, keine Minute später. In dieseer Zeit wird das Kind vom Kindsvater betreut und mit Nahrung versorgt. NICHT VERHANDELBAR !
Der hälftige Ferienanspruch ist heute Standard. Ich würde den folgenden Kompromiss vorschlagen: Im ersten Jahr hälftigen Ferien am Anfang beim Kindsvater, im zweiten Jahr hälftigen Ferien am Anfang bei der Kindesmutter
So sind beiderlei Interessen an Geburtstagen des Kindes gewahrt.
Kein weiteres Zugeständnis.
Die Wahl des Aufenthaltsortes während der hälftigen Ferien mit dem Vater obliegt dem Kindesvater. Gleiches gilt für den hälftigen Teil der Kindesmutter mit der Kindesmutter.
Wenn der Kindesvater in einer ungekündigten Stellung tätig ist, besteht kein Grund, dem Kind während der anteiligen Ferien nicht nur die Krankenversicherungskarte, sondern auch den Personalausweis zu übergeben.
Die Ferienregelung während des Sommers kann nicht der einzige Ferienanspruch des Kindesvaters sein.
Gleiche Bedingungen müssen für die Oster-, Pfingst-, Herbst- und Weihnachtsferien gelten.
Da sollte ebenfalls der jährliche Wechsel der anteiligen Zeiten festgeschrieben werden.

Mein Tipp:
ich würde diese Bedingungen schriftlich fixieren und dem JA-Mitarbeiter bereits vor dem Termin zur Kennntis geben. Das verkürzt die Angelegenheit enorm.
Zu dem heutigen Gespräch würde ich ein Gedächtnisprotokoll fertigen und dem JA-Mitarbeiter ebenfalls in Kopie zukommen lassen.

Und, auch das sollte dem JA-Mitarbeiter gesteckt werden:
das es nicht geduldet wird, dass die Kindesmutter ständig dazwischenredet.Wenn sie schon Verständnis- und Verständigungsprobleme hat, so kann sie diese nicht mit ständigem Zwischenrufen kompensieren.

Die Ferien- und Umgangsregel, wenn sie so vorgetragen wird, findet garantiert beim Familiengericht Unterstützung. Es kann natürlich passieren, dass vom Fam.Gericht bezügl. des Personalausweises Bedingungen auferlegt werden (bei mir eine eidesstattl. Versicherung ,dass ich aus Auslandsferien (Emirate) mit meinem Sohn auch zurückkehren werde / zwar Unsinn, weil ich in langjährig festem Anstellungsverhältnis stehe)

Beim Thema Telefonieren sollte auch eine für beide Parteien verbindliche Regelung getroffen werden., z.B. 1 x Mitte der Woche, 1 x an umgangsfreien Wochenenden. Pflicht zur Unterrichtung des KV im Krankheitsfall des Kindes.
@marecello, wenn Tipps oder Hinweise benötigt werden für die Formulierung das Anspruches als Kindsvater an den JA-Mitarbeiter, bin ich mir sicher finden sich hier genügend "Betroffene", die -wie auch ich- behilflich sind.
Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von dem dummen Gesülze des JA-Mitarbeiters. Der hat persönlich am Ergebnis kein besonderes Interesse, er möchte doch nur ein Häkchen an die Akte machen.
Und da diese Leute von Beruf faul sind, sollte man ihnen ihre Arbeit auf möglichst elegante Weise leicht machen.
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