@marecello
Es ist schon ein Witz, dass der Jugendamtsmitarbeiter die Kindsmutter bittet, die ihr genehmen Punkte des Umgangskataloges anzukreuzen wie auf einem Lottozettel.
Es wäre neutral gewesen, wenn er diesen Umgangskatalog zur Kenntnis genommen hätte für das anstehende Gespräch mit BEIDEN Elternteilen, um in diesem Gespräch erst einmal das Konfliktpotential auszuloten und dann vermittelnd zu wirken. So aber steht zu befürchten, dass die Kindsmutter mit ihrer "Rechtsvertreterin" den Umgangskatalog schon zerflücken wird und nur sie selbst betreffende Vorteile als akzeptabel deklariert.
Ich würde den Umgangskatalog so für den Jugendamtsmitarbeiter vorbereiten, dass ihm sehr deutlich wird, was keinesfalls aufgegeben wird, dazu aber auch die schriftliche Begründung liefern mit Bewiesanträgen o.ä.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sowohl die Kindesmutter als auch ihre Rechtsvertreterin bereits ihre Tentakel im Jugendamt platziert haben und die Anhörung des Kindsvaters als Alibiveranstaltung zu befürchten ist.
Es ist schon ein Witz, dass der Jugendamtsmitarbeiter die Kindsmutter bittet, die ihr genehmen Punkte des Umgangskataloges anzukreuzen wie auf einem Lottozettel.
Es wäre neutral gewesen, wenn er diesen Umgangskatalog zur Kenntnis genommen hätte für das anstehende Gespräch mit BEIDEN Elternteilen, um in diesem Gespräch erst einmal das Konfliktpotential auszuloten und dann vermittelnd zu wirken. So aber steht zu befürchten, dass die Kindsmutter mit ihrer "Rechtsvertreterin" den Umgangskatalog schon zerflücken wird und nur sie selbst betreffende Vorteile als akzeptabel deklariert.
Ich würde den Umgangskatalog so für den Jugendamtsmitarbeiter vorbereiten, dass ihm sehr deutlich wird, was keinesfalls aufgegeben wird, dazu aber auch die schriftliche Begründung liefern mit Bewiesanträgen o.ä.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sowohl die Kindesmutter als auch ihre Rechtsvertreterin bereits ihre Tentakel im Jugendamt platziert haben und die Anhörung des Kindsvaters als Alibiveranstaltung zu befürchten ist.