Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
#76
@marecello
Wir, die wir Deine Euphorie und auch die Erwartung an einen vernunftbehafteten, ja sogar neutralen JA-Mitarbeiter von Anfang an nicht teilen wollten, haben leider, ja wirklich leider, recht behalten.
Wie ich bereits vermutet hatte, war das heutige Dreier-Gespräch eine abgekartete Sache, bei der die Rollenverteilung abgesprochen war.
Um es kurz zu machen:
Bei dem nächsten anstehenden Gespräch gibt es keinen Punkt, bei dem Kompromissbereitschaft in irgendeiner Form zu zeigen ist.
Ich würde nicht über die Wochenendregelung auch nur im Ansatz diskutieren.
Das Kind von der Kita abholen ( die KM kann dem Kind ja einen Rucksack mit dem Nötigsten packen, falls notwendig) um 16,15 Uhr am Freitag abholen und am Sonntag um 18 Uhr vor der Haustür der KM wieder abliefern. Keine Minute früher, keine Minute später. In dieseer Zeit wird das Kind vom Kindsvater betreut und mit Nahrung versorgt. NICHT VERHANDELBAR !
Der hälftige Ferienanspruch ist heute Standard. Ich würde den folgenden Kompromiss vorschlagen: Im ersten Jahr hälftigen Ferien am Anfang beim Kindsvater, im zweiten Jahr hälftigen Ferien am Anfang bei der Kindesmutter
So sind beiderlei Interessen an Geburtstagen des Kindes gewahrt.
Kein weiteres Zugeständnis.
Die Wahl des Aufenthaltsortes während der hälftigen Ferien mit dem Vater obliegt dem Kindesvater. Gleiches gilt für den hälftigen Teil der Kindesmutter mit der Kindesmutter.
Wenn der Kindesvater in einer ungekündigten Stellung tätig ist, besteht kein Grund, dem Kind während der anteiligen Ferien nicht nur die Krankenversicherungskarte, sondern auch den Personalausweis zu übergeben.
Die Ferienregelung während des Sommers kann nicht der einzige Ferienanspruch des Kindesvaters sein.
Gleiche Bedingungen müssen für die Oster-, Pfingst-, Herbst- und Weihnachtsferien gelten.
Da sollte ebenfalls der jährliche Wechsel der anteiligen Zeiten festgeschrieben werden.

Mein Tipp:
ich würde diese Bedingungen schriftlich fixieren und dem JA-Mitarbeiter bereits vor dem Termin zur Kennntis geben. Das verkürzt die Angelegenheit enorm.
Zu dem heutigen Gespräch würde ich ein Gedächtnisprotokoll fertigen und dem JA-Mitarbeiter ebenfalls in Kopie zukommen lassen.

Und, auch das sollte dem JA-Mitarbeiter gesteckt werden:
das es nicht geduldet wird, dass die Kindesmutter ständig dazwischenredet.Wenn sie schon Verständnis- und Verständigungsprobleme hat, so kann sie diese nicht mit ständigem Zwischenrufen kompensieren.

Die Ferien- und Umgangsregel, wenn sie so vorgetragen wird, findet garantiert beim Familiengericht Unterstützung. Es kann natürlich passieren, dass vom Fam.Gericht bezügl. des Personalausweises Bedingungen auferlegt werden (bei mir eine eidesstattl. Versicherung ,dass ich aus Auslandsferien (Emirate) mit meinem Sohn auch zurückkehren werde / zwar Unsinn, weil ich in langjährig festem Anstellungsverhältnis stehe)

Beim Thema Telefonieren sollte auch eine für beide Parteien verbindliche Regelung getroffen werden., z.B. 1 x Mitte der Woche, 1 x an umgangsfreien Wochenenden. Pflicht zur Unterrichtung des KV im Krankheitsfall des Kindes.
@marecello, wenn Tipps oder Hinweise benötigt werden für die Formulierung das Anspruches als Kindsvater an den JA-Mitarbeiter, bin ich mir sicher finden sich hier genügend "Betroffene", die -wie auch ich- behilflich sind.
Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von dem dummen Gesülze des JA-Mitarbeiters. Der hat persönlich am Ergebnis kein besonderes Interesse, er möchte doch nur ein Häkchen an die Akte machen.
Und da diese Leute von Beruf faul sind, sollte man ihnen ihre Arbeit auf möglichst elegante Weise leicht machen.
Zitieren
#77
(28-01-2011, 22:29)Terbeck schrieb: @marecello, wenn Tipps oder Hinweise benötigt werden für die Formulierung das Anspruches als Kindsvater an den JA-Mitarbeiter, bin ich mir sicher finden sich hier genügend "Betroffene", die -wie auch ich- behilflich sind.

Diese Hilfe wäre mir jetzt sehr angetan. Nicht das ich zu faul wäre, aber ich bin so voller Wut und Ärgernis, ich wirke wie gelähmt.
Ihr habt ja so recht behalten.
Zitieren
#78
(28-01-2011, 21:32)marecello schrieb: Die KM will dies nicht, mit der Begründung: Es ist der KM wichtig, dass unsere Tochter bei ihr zu Hause etwas isst und ein möglicher Kleiderwechsel unserer Tochter.
Wie bist Du dem entgegnet?

Mütter haben es teilweise voll gut drauf, sich auf Nebensächlichkeiten zu konzentrieren, worauf JA-Profis selbstredend abgehen.


(28-01-2011, 23:14)marecello schrieb: Ihr habt ja so recht behalten.
Bei einer Kommunikation mit dem JA gilt grundsätzlich:
1-2 mal direkten Kontakt. Der Rest geht über´s Gericht!


Zitieren
#79
(28-01-2011, 23:30)blue schrieb:
(28-01-2011, 21:32)marecello schrieb: Die KM will dies nicht, mit der Begründung: Es ist der KM wichtig, dass unsere Tochter bei ihr zu Hause etwas isst und ein möglicher Kleiderwechsel unserer Tochter.
Wie bist Du dem entgegnet?

Kleiderwechsel ist in der Kita möglich und einen Rucksack oder Umhängetasche mit Nahrungsmittel und Trinken kann die KM unserer Tochter mitgeben.
Zudem habe ich immer meinen Rucksack dabei, dort ist was zu Essen und ihr Lieblingsgetränk Apfelsaftschorle drin.

Da ich in der Kinderbetreuung tätig bin, weiß ich, dass viele Eltern Umziehsachen mit in die Kita geben.

Die Umgangsvereinbarung von 2008 beinhaltet, die Übergabe findet im Hauptbahnhof statt, was ich dem JA Mitarbeiter noch einmal unter die Nase hielt.
Begründung der KM, damals war sie im Frauenhaus.
JA - Mitarbeiter, die Adresse des Frauenhauses muss anonym gehalten werden.

Ich bestand auf den Übergabeort Hauptbahnhof, er ist als Vereinbarung fixiert.
KM entgegnete, bis zum Hauptbahnhof koste es Fahrgeld.
Hauptwache als Übergabeort kostet genauso Fahrgeld, diese Strecke, von der Kita bis zur Hauptwache wird sie mit unserer Tochter nicht laufen, ist zu weit weg und die KM ist sowieso faul.
Durch diese Regelung würde ich auch einen erheblichen Mehraufwand an Zeit (über 1 Stunde / Fahrzeit beträgt über 2 Std.) investieren, bis ich den Anschlusszug erreiche.
Bei der Übergabe im Hauptbahnhof, hätte ich in 10 Min. meinen Anschlusszug.

Hier wird praktisch mit Duldung des JA - Mitarbeiters die Umgangsvereinbarung unterlaufen.

Im Jugendamt liegt eine Broschüre aus, mit dem wegweisenden Titel:" Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung", Autoren möchte ich lieber nicht mitteilen. Unter dem Aspekt: Abholen und Zurückbringen: Grundsätzlich sind das Abholen und das Zurückbringen des Kindes Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils.
Wohnt dieser Elternteil in größere Entfernung vom Wohnort des Kindes, kann es die Pflicht des betreuenden Elternteils sein, einen Teil dieser Aufgabe zu übernehmen und das Kind z.B. zum Bahnhof oder zum Flughafen zu bringen.
Diese Aussage hat der JA - Mitarbeiter wohl nicht zur Kenntnis genommen.

Beim nächsten Aufeinandertreffen, möchte ich gerne den JA Mitarbeiter heraus fordern.

Durch das Einzelgespräch bzw. Vorgespräch mit der KM halte ich den JA -Mitarbeiter für befangen.
Das unterstreicht auch die einseitige Vorgehensweise bei der Suche nach einer gerechten Umgangsverteilung unserer Tochter, zu Lasten des Vaters.
Ein Anderer wird es wohl kaum besser machen, denke ich mal.

Zitieren
#80
@marcello...

Es tut mir leid, dass die Sache beim JA schief lief. Ich bin sicher, die Meisten hier haben solche Erfahrungen dort gemacht.

@blue... hat nicht Unrecht. Das JA konzentriert sich ganz bewusst auf Nebensächlichkeiten. Das hat leider System. Mir ging es genauso. Das JA lud mich ein. Die KM war da bereits xmal dort und kam mir dort mit einer fast hunderprozentigen Untwerwanderung der bereits gerichtlich bestehenden Umgangsregelung. Ich stellte dort Fragen wie

1. Warum missachtest Du die Umgangsregelung vom Gericht?
2. Welche bessere Umgangsregelung kannst Du vorlegen?
3. Warum hast Du mich nicht kontakitiert und bist zum Jugendamt?
4. usw....

Ja im Interesse meines Kindes. Sein Wohl liegt mir am Herzen. Ich will doch nur das Beste...bla...bla...bla...

Daraufhin kam von mir die Antwort. Das Beste für unseren Son wäre, wenn Du mit deinen 33 Jahren endlich mal arbeiten gehen würdest. Dann nämlich müsste unser Sohn nicht von Hartz4 leben, oder besser vegetieren. Im Übrigen hast Du doch erst unlängst vor Gericht erklärt, für DEINEN Sohn nur das Beste zu wollen. Sie und der ASD rückten sichtbar näher zusammen und vergingen sich nun in gemeinsame Erklärungen. Der ASD fing an sich aufzuführen wie der stellvtr. Papa meines Sohnes. Als es mir dann zu doof wurde, beendete ich das Gespräch und das im Büro des ASD. Ein paar Tage später rief mich der ASD an. Er wolle sich mit mir unterhalten, allein! Ich bin hin und erlebte einen einsichtigen ASD Menschen. Das war mehr so Reue und er wolle doch nur vermitteln. Da spielte ich ihm den Mittschnitt vom gemeinsamen Gespräch vor. Roter Kopf bei ihm und ich dürfte das Gespräch nicht aufzeichnen, Datenschutz und so. Ich sagte zu ihm, sie wollte mich mit der Mutter meines Sohnes reinlegen. Darüber berichte ich vor Gericht und das mit dem Mittschnitt ist nicht verboten und ging.

Der Mensch da vom ASD schrieb an das Gericht. Das Gericht möge sich mit dafür einsetzen, dass es für Kind und Vater eine endlich verbindliche Umgangsregelung gibt, denn nach seinen bisherigen Erkenntnissen führen Vater und Sohn einen ausgesprochen guten bis sehr guten Umgang miteinander, was allen Beteiligten sichtbar gut tut.

Ich habe weder geschimpft auf die Mutter meines Sohnes, nochhabe Nebensächlichkeiten nicht zugelassen, sprich, nicht drauf reagiert, wenn sie angesprochen wurden. Aber das fiel mir verdammt schwer, denn ich war innerlich voller Adrenalin und mir platze schon bei der Post vom Ja in Sachen EINLADUNG der Hals.

Bringe Ruhe in die Sache rein. Verlasse Dich nicht darauf, dass Du beim JA Gehör findest. Und erwarte nichts, denn Du wirst enttäuscht. Das macht Dich fertig. Es gibt hier im Land nicht viele gute Mitarbeiter beim JA mit echter Loyalität. Dort wird strickt nach Muster gearbeitet und wer dort vom System abweicht, wird intern geteert und gefedert.

Es wird wohl auch so sein, dass es in eurer Sache nicht ohne Gericht gehen wird. Jedenfalls lassen deine Schilderungen fast keinen anderen Schluss zu. Lenke Dich mit irgendwas ab und mache kleinere Schritte.
Und vergiss nicht. Jedes gesagte Wort taucht irgendwann an einer ganz bestimmten Stelle wieder auf.

Was kostet Dich denn so ne Fahrt mit dem Zug zu deiner Tochter? Da gibt es doch so was wie Mitfahtzentralen. Habe ich mal gemacht. Da bin ich im Auto für 25€ 700km mitgefahren, habe Leute kennengelernt und hatte bisle Ablenkung, konnte also quatschen. Vielleicht kannst Du da ja die Kosten senken.

Was Essen und Kleidung betrifft. Das habe ich mit meinem Sohn rutualisiert. Er weiß schon immer ganz genau, was in SEINER Tasche ist, die ich mitbringe. Die kontrolliert er auch immer zuerst. Na und mit Klamotten werde ich hier von meinen Bekannten, Verwandten und Freunden eingedeckt. Das habe ich übrigens Mutti mal gesteckt. Die war schnell dabei, mir zu schreiben, ob ich vielleicht dies oder jenes für unseren Sohn hätte. Komisch, plötzlich kann die Rede und sogar mit mir.

Ein guter Tip. Mache Dir Gedanken über die Sozialprognose deiner Tochter und auch in jedem Fall über die seiner Mutter. Damit kann man schon punkten, wenn es denn vor Gericht geht. Aber keinen Druck aufbauen.
marcello...

Im Satz mit den Nebensächlichkeiten muss das Wort "nicht" vor dem Wort zugelassen raus.
Zitieren
#81
(29-01-2011, 09:31)thegripp schrieb: ... und das mit dem Mittschnitt ist nicht verboten und ging.
Huh Möchtest Du das bitte etwas genauer erklären? Evtl. mit rechtlichen Verweisen?
Zitieren
#82
@marecello
Die eigenen Anforderungen an ein "Vermittlungsgespräch" beim Jugendamt sollten sorgfältig strukturiert sein.
Aber unbedingt passend eingefügt sein sollte die Sorge um die Kindesentwicklung hinsichtlich Sprachförderung, Vorbereitung auf die Schule, die dann anstehende Unterstützung der Eltern bei der Hausaufgabengestaltung und -erledigung.
Mein persönlicher Rat aus eigener Erfahrung wäre, (da leider kein Mitschnitt), ein Gedächtnisprotokoll über das gestrige Gespräch beim JA zu fertigen (bitte dann vier mal lesen und ggf. alle emotionalen Anklänge herausstreichen) und dem JA-Mitarbeiter zur Kenntnis geben.
Zudem die bereits angesprochenen Umgangsregeln während der gesamten Ferienzeiten etc. aufführen und als "conditio sine qua non" darstellen (d.h. unverzichtbare Bedingungen), die, falls nicht im Einklang mit dem Jugendamt festgelegt werden, durch das zuständige Familiengericht zu entscheiden sind. Auch das dem JA-Mitarbeiter präsentieren.
Das mit dem Essen ist doch blanker Unfug. Was denkt sich die Kindesmutter eigentlich ? Dass der Kindesvater das Kind verhungern lässt ? Oder dass die Nahrungsvergabe durch eine Hartz IV Mutter nahrhafter, reichhaltiger und gesunder sein soll, als die eines gut verdienenden Kindesvaters, der seiner Tochter auch hin und wieder besondere Nahrungswünsche zu erfüllen in der Lage ist.
Und, über Bekleidung oder das Umziehen des Kindes zu diskutieren, ist schon allein aus der Sicht der Kindesmitter eine Frechheit, jedoch ein Nebenkriegsschauplatz. Ein Kindesvater wird doch wohl in der Lage sein, für seine Tochter ein paar Bekleidungsstücke zu kaufen, bei sich aufzubewahren und (Tipp: ab und an ein paar Fotos des Töchterchens in neuer Kleidung versehentlich mitgeben) dann jeweils beim "Nachhausekommen" beim Vater das Umziehen als Ritual zu organisieren (schau mal, was Papa für Dich gekauft hat, hattest Du Dir doch bei unserem letzten Spaziergang so gewünscht ..)Als Kindsvater wird man ja wohl in der Abwesenheitszeit des Töchterchens mal das eine oder andere günstige neue Kleidungsstück erwerben können.
Fazit:
1. Gesprächs-/Erinnerungsprotokoll (mehrfach neutralisieren)
2. Anforderungsprofil für den Umgang mit der Tochter festlegen,
3. langfristige Wohlergehensprognose für das Kind einfordern ( Sprachförderung etc.)
durch Einbindung eines sozialpsychologischen Gutachtens über die Kindesmutter

Was derzeit durch Gerichtsentscheid festgelegt ist, kann das Jugendamt nicht kippen.
Letztendlich hilft dann nur noch der erneute Schritt zum Familiengericht.
Und dort wird man vermutlich schon allein aus Bequemlichkeit die nicht überzogenen Wünsche des Kindesvaters akzeptieren, denn bei dem Anforderungskatalog geht es ja nicht um Übervorteilung der Kindesmutter, sondern um die Herstellung der Parität.
Zitieren
#83
@blue...

Da gibt es nicht viel zu erklären. Ich habe das Erstgespräch mitgeschnitten. Das JA schreibt doch auch alles auf. Wie ich das Gesagte dokumentiere, ist doch wohl meine Sache. Jedenfalls fand ich ich bisher keine Vorschrift darüber, was und wie ich meine Erkenntnisse aus dem Gespräch dokumentiere. Wirkung zeigte es allerdings. Der ASD erwähnte mein Mittschnitt nicht bei Gericht. Warum wohl?
Zitieren
#84
Allein der Mitschnitt der Besprechung im Jugendamt war bereits nach § 2011 StGB strafbar (Schutz des gesprochenen Wortes)
Das Jugendamt darf Besprechungen schriftlich protokollieren und kann gezwungen werden, dieses Protokoll den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
(Dagegen wird man sich zu wehren versuchen mit dem Argument, dass eine® der Gesprächsteilnehmer dies nicht wünscht aus Gründen des Datenschutzes)
Gerichtsverwertbar ist ein Mitschnitt nicht und kann deshalb auch nicht als Beweis oder Hilfe zu einem Beweis herhalten ( § 286 ZPO )
Allerdings wird der stressgeplagte JA-Mitarbeiter nur noch mit allergrößter Vorsicht agieren, wenn ihm klar wird, dass eine Partei alles protokolliert und/oder hinterher ein Gedächtnisprotokoll erstellt und vorlegt.
Man sollte immer die Lebensweisheiten unserer Altvorderen im Kopf behalten, denn Worte sind wie Schall und Rauch. Nur wer schreibt, der bleibt.
Zitieren
#85
http://www.trennungsfaq.com/jugendamt.html#gespraeche
Zitieren
#86
Genau. Der Verweis von @p... kommt genau zur richtigen Zeit und der Tread hier ist gedacht für @marcello. Was mich persönlich betrifft, nur soviel. Ich habe mich an die Tips Umgang mit dem Jugendamt gehalten. Mir wurde dort das Gesprächsprotokoll verweigert. Bock und Lust auf einklagen selbigen hatte ich keinen. Dem Mitarbeiter dort vom ASD habe ich lediglich zu verstehen gegeben, loyal zu bleiben und mich nicht für naiv oder dümmlich zu verkaufen. Es hat gewirkt und das war das Ziel. Der ASD redet mir mir jedenfalls nicht wie mit einem Idio....!
Zitieren
#87
An Alle, vielen Dank für eure Unterstützung, es tut gut und motiviert weiter zu machen, weiter zu kämpfen für den Umgang mit meiner geliebten Tochter.
Die letzten Nächte waren schlaflos und die Gedanken kreisen sich immer wieder um das gleiche Thema.
Was kann ich gegen diese Ungerechtigkeit tun?
Um vier morgens ist die Nacht für mich zu Ende, ich liege schlaflos da und muss etwas tun.

Heute morgen bis jetzt 13:00 habe ich ein Gesprächsprotokoll erstellt, jetzt ist es in den Grundzügen fertig.
Jegliche emotionale Gefühlsregung habe ich vermieden.
Ich bin ein bischen stolz über mich.
Ein Schritt, geschafft.

@Terbeck

2. Anforderungsprofil für den Umgang mit der Tochter festlegen,
3. langfristige Wohlergehensprognose für das Kind einfordern ( Sprachförderung etc.)
durch Einbindung eines sozialpsychologischen Gutachtens über die Kindesmutter.

Wenn Tipps oder Hinweise benötigt werden für die Formulierung das Anspruches als Kindsvater an den JA-Mitarbeiter, bin ich mir sicher finden sich hier genügend "Betroffene", die -wie auch ich- behilflich sind.

Kann mir da jemand bei der Formulierung helfen?
Stehe etwas unbedarft da.

Zitieren
#88
@marecello
Bitte doch einfach die derzeitige und die gewünschte Umgangsregel einmal auflisten.
Daraus kann man dann Entsprechendes höflich aber bestimmend formulieren.
Das Gedächtnisprotokoll sowie auch die -bislang noch abgewürgte- erweiterte Umgangsregel sollten dem Jugendamt vor dem nächsten Gespräch zur Kenntnis gegeben werden. Wie gesagt: VOR.
Und zum nächsten Gespräch unbedingt Schreibmaterial mitnehmen, damit die Herrschaften dort auch wissen, dass man sich das Wichtigste notiert.
Und immer daran denken: Das Jugendamt ist nicht die Justiz, sondern sollte ausschließlich das Kindeswohl berücksichtigen!
Und hier ist doch zusätzliche der ideale Ansatz gegeben, oder?
Zitieren
#89
Am Freitag zweites und letztes Gespräch beim Jugendamt wegen angepasster Umgangsregelung.

Gesprächs- und Erinnerungsprotokoll vom ersten Gespräch am 28.01.2011 wurden dem Jugendamts-Mitarbeiter rechtzeitig zugesandt.

Ebenso wurde dem JA- Mitarbeiter ein Anforderungskatalog mit den Punkten hälftige Ferienregelung und regelmäßiger Umgang als nicht mehr verhandelbar überreicht.

JA- Mitarbeiter machte Kopien von meinen Schreiben und übergab diese der Kindesmutter (Äthiopierin, lebt fast 6 Jahre in Deutschland), die sich bemühte meine Schreiben zu lesen und zu verstehen.
Heute redete die KM wieder unentwegt dazwischen und der JA- Mitarbeiter musste öfters korrigierend eingreifen.

JA- Mitarbeiter war heute gestelzt freundlich zu mir.
Mein Anliegen heute, strikte Einhaltung der Umgangsvereinbarung des Familiengerichts.
(Übergabeort Hauptbahnhof und gerade Kalenderwoche (6KW) dreitätiger Umgang mit unserer Tochter).

JA- Mitarbeiter wich zunächst dem Thema aus und wollte von mir wissen, warum ich ein Gesprächs- und Erinnerungsprotokoll geschrieben und ihm zugesandt habe. Diese Schreiben werden dem Gericht zugesandt. Ich wies dem JA- Mitarbeiter daraufhin, dass das nicht verboten sei und wir uns den eigentlichen Themen zuwenden sollen.
Ich werde auf jeden Fall wieder ein Gesprächsprotokoll erstellen und ihm zusenden.
KM dazu, der Vater macht immer Probleme, schreib nur alles auf.

1.) Übergabeort:

Die KM meinte, der Übergabeort Hauptbahnhof sei mit Kosten verbunden (Fahrgeld), dass geht nicht.
JA- Mitarbeiter, ja, dass sei ein Kostenfaktor.

Mein Vorschlag, dann möchte ich unsere Tochter am Freitag 16:00 von der Kita abholen.
Das lehnte KM strikt ab.
Mit der Begründung, dass will ich nicht, dass der Vater unsere Tochter von der Kita abholt, was sollen die Leute denken. Außerdem müsse unsere Tochter bei ihr Zuhause etwas essen und wahrscheinlicher Kleiderwechsel.
JA- Mitarbeiter zur KM, dass sind sinnvolle Gedanken, aber sie können das nötigste ihrer Tochter mitgeben. Viele Väter holen ihre Kinder von der Kita ab.
Nein, sie will nicht, dass ich unsere Tochter von der Kita abhole, fertig.

KM meinte, jetzt solle ich unsere Tochter wieder an der S-Bahn Station in Fußnähe ihrer Wohnung abholen, so die KM.

Meine Optionen, entweder Übergabeort Hauptbahnhof (Umgangsvereinbarung) oder Kita.

Es gibt keine Einigung. Wir drehen uns im Kreis und ich sehe keine andere Möglichkeit, dass das gerichtlich geklärt werden muss.



2.) Punkt: Umgangswochenende

Ich begann, wenn das Vermittlungsgespräch beendet ist, möchte ich unsere Tochter mit nach Hause nehmen.
Dieses Wochenende ist gerade Kalenderwoche (6KW), siehe Umgangsvereinbarung den beiden in Kopie vorlag.
Ich hatte letztes Wochenende unsere Tochter gehabt, aber das war ein Ersatztermin, weil ich im Urlaub war.

KM antwortete, du bekommst unsere Tochter nicht.
Sie ist jetzt am Samstag zu einem Kindergeburtstag eingeladen.
Bei der Tochter einer Freundin.

Ich war schon schockiert über so viel Frechheit und fragte die KM, warum sie das erst heute vor dem Jugendamt vortrage.
KM, sie hätte erst heute Morgen davon telefonisch erfahren.

JA- Mitarbeiter staunte nicht schlecht (Mimik, Gestik), aber verkniff sich entscheidendes dazu beizutragen.
Er fragte die KM lediglich, wo der Kindergeburtstag stattfindet.

Ich bestehe auf die Einhaltung der Umgangsvereinbarung. Ich werde unsere Tochter abholen.

KM du machst immer nur Probleme, dass ist alles bla, bla,bla. Schreibs nur auf.
Du bist doch krank.

JA- Mitarbeiter erklärte der KM, dass das mit dem Kindergeburtstag reichlich spät kommt. Sie haben doch die Möglichkeit, vorher Bescheid zu geben. Der KV hat sich auf das Wochenende mit seiner Tochter eingestellt und vorbereitet.

KM meinte dazu, wie gesagt, wenn die Freundin unserer Tochter Geburtstag hat, dann muss meine Tochter dorthin gehen.

Ich bekomme dieses Wochenende unsere Tochter nicht?
Nein, du bekommst sie nicht, war ihre Antwort.

Meine Antwort daraufhin, dass das ein Umgangsboykott ist und ich das nicht dulde, unter keinen Umständen. Hätte die KM mit mir viel früher über den Kindergeburtstag Bescheid gegeben, hätte man mit mir reden können. Aber nur, wenn mir die KM eine Zusage für einen Ersatztermin gegeben hätte. In der Vergangenheit haben wir ab und zu Regelungen für Ersatztermine aushandeln können.

Von mir wurde auch angesprochen das es viele Kommunikationsprobleme gäbe, die darauf zurück zuführen sind, dass die KM große sprachliche Defizite hat, in Form von verstehen und sich verständlich zu machen. Es entstehen dadurch viele Missverständnisse.

Ist es in dieser Situation geschickt, der KM einen Brief zu schreiben, dass ich auf die Einhaltung der Umgangsvereinbarung bestehe und, dass ich jeden unabgestimmten Verstoß gegen die Umgangsvereinbarung als Umgangsboykott werte und behandeln werde.

Wenn ich mit der die KM über irgend etwas reden möchte was unsere Tochter betrifft, z.B. mit der Bitte um Aushändigung des Kita Ferienplans in Kopie, reagiert die KM auf mich aggressiv und gereizt. Sie denkt nicht daran mir das zu geben.

Kann ich beim Familiengericht beantragen, dass die KM direkt vom Gericht befragt werden kann und nicht nur ihre Rechtsanwältin Frauen helfen Frauen e.V. antwortet?

Kann ich eine einstweilige Anordnung oder Verfügung beantragen, dass die Umgangsvereinbarung strikt eingehalten werden muss?
Leider gibt es keine Belehrung in der Umgangsvereinbarung (Ordnungsgeld / Ordnungshaft).
Zitieren
#90
marcello...

Wie ich lesen kann, kommst Du richtig "gut!" voran. Über den Abholeort deiner Tochter keine Einigung und Du erwächst gerichtliche Schritte. Die Umgangsregelung haut aus deiner Sicht auch nicht hin und da wird es wohl auch auf eine neue gerichtliche Entscheidung hinauslaufen. Du erwächst ja schon mal eine einstweilige Anordnung. Und wenn von keinen Sanktionsmaßnahmen bei Umgangsverweigerung in deinem Fall die Rede ist, ist diese Regelung eventuell gar nicht durchsetzbar. Sieht so aus, als das dein Tempo doch ein wenig zu schnell ist.
Zitieren
#91
@marecello
Ich würde den JA-Mitarbeiter auffordern, zu dem gelaufenen Termin die wesentlichen, der gerichtlichen Umgangsvereinbarung widerläufigen Ergebnisse des Gespräches gerichtsverwertbar zu protokollieren.
Dem JA auch wieder das Gedächtnisprotokoll des letzten Gespräches übermitteln, ggf. Kopie an die KM.
Natürlich wird die KM im Falle der Anrufung des FAmiliengerichts ihre Anwältin anschleppen. Letztendlich jedoch kommt es darauf an, was und wie die KM befragt wird. Und nichts Besseres könnte passieren, als dass die KM eine Dolmetscherin mitbringt oder beantragt. Das wäre ein Super-Beweis für die Kindeswohlbeeinträchtigung bei der künftigen Schulentwicklung.
Dringend den eigenen RA nun beauftragen, eine Eingabe an das Familiengericht zur erneuten Festlegung des Umgangsrechts zu fertigen,
b o v o r die RAin der KM hier irgendwelche Veranstaltungen organisiert.
Der JA-Mitarbeiter wird sich vermutlich weigern, ein Protokoll herauszugeben (gleiches hab ich erlebt, weil das ja angeblich vertraulich sei !!??), aber der RA könnte ggf. nochmals nachlegen bzw. sicherstellen, dass der Ja-Mitarbeiter bei Gericht zu hören ist.
Die KM führt m.E. nur Ausreden an, beabsichtigt aber offenbar damit, dem KV zu unterstellen, das gemeinsame Kind nicht ordnungsgemäß versorgen zu können (Essen, Umkleiden etc.)
Wer bekanntlich den kleinen Finger gibt, verliert schnell die Hand. So auch in diesem Falle, wo doch das Kind angeblich zum Kindergeburtstag muss, obwohl dem KV das Umgangswochenende zusteht.
Das ist schlicht und ergreifend Umgangsverweigerung und da dies nicht das erste Mal ist, halte ich es für ratsam, dass der RA durch die Beantragung einer einstweiligen Anordnung bis zu einer endgültigen Fam.Gerichts-Entscheidung die bisherige Umgangsregelung sicherstellt.
Zitieren
#92
(12-02-2011, 09:13)marecello schrieb: Kann ich beim Familiengericht beantragen, dass die KM direkt vom Gericht befragt werden kann und nicht nur ihre Rechtsanwältin Frauen helfen Frauen e.V. antwortet?
Nein. Aber grundsätzlich wird Mutter sowieso direkt befragt.

Zitat:Kann ich eine einstweilige Anordnung oder Verfügung beantragen, dass die Umgangsvereinbarung strikt eingehalten werden muss?
Machen und nicht fragen! Das Gericht wird Dir dann schon antworten, ob das geht oder nicht. Smile
Zitieren
#93
Information 
marecello,
Umgangsvereinbarungen sind einzuhalten, ganz klar.
Allerdings solltest Du das Kind dabei nicht aus den Augen verlieren und Dich zu sehr auf die Mutter einschießen.

Setze Dich besser konsequent für das Kind ein. Das bedeutet aber auch, solche Dinde wie soziale Events, einen Kindergeburtstag zu fördern. Denkbar wäre, daß Du das Kind trotzdem nimmst, aber das Kind von Dir aus zum Kindergeburtstag geht und auch wieder zurückkehrt.

Hole das Kind doch einfach dort ab und bringe es dorthin zurück, wo die Mutter das will. Lohnt sich nicht, dafür in den Ring zu steigen.

Du solltest die Umgangsvereinbarung weiterentwickeln und Dich dabei FÜR Deine und die Interessen des Kindes einsetzen, weniger GEGEN die Mutter vorgehen. Laß die Mutter einfach unbeachtet.

Schutz Deiner Familie und Umgang sind Dein und des Kindes Grundrechteanspruch. DAS sollte im Fokus stehen.

Anordnungsgründe wird ein Gericht hier vermutlich nirgends erkennen können. Es geht nicht um Leben und Tod.
Zitieren
#94
Genau das meinte ich. Er sollte sich auf sein Kind konzentrieren. Sich einfach nicht auf Geplänkel und Gefeilsche mit der Mutter einlassen. Aber genau das passiert. Der Gang zum Gericht ist, wie die Lage liegt, wohl nicht mehr zu vermeiden. Fraglich ist jetzt, ob die KM ihm die Tochter herausgibt, so er denn zur KM hinfährt und sie holen will.
Zitieren
#95
Ich danke Euch allen, für alles Verwertbares und auch eure Kritik nehme ich gerne an.

Zu erwähnen wäre noch, dass die KM jeglichen telefonischen Kontakt mit unserer Tochter verweigert. Bis zum November 2010 hatte unsere Tochter zwei mal pro Woche ihren Papa angerufen. Seit dieser Zeit ist es tote Hose.
Ich habe gelernt.
Ich versuche unsere Tochter drei Mal am Tag telefonisch zu erreichen, mehr könnte sonst Stalking sein.
Unsere Tochter erzählte mir auch, dass Mama ihr verboten hat, ans Telefon zu gehen.
Auf dem Display erscheinen meine Nummern.

@ Profiler

Das bedeutet aber auch, solche Dinge wie soziale Events, einen Kindergeburtstag zu fördern. Denkbar wäre, daß Du das Kind trotzdem nimmst, aber das Kind von Dir aus zum Kindergeburtstag geht und auch wieder zurückkehrt.
Hole das Kind doch einfach dort ab und bringe es dorthin zurück, wo die Mutter das will. Lohnt sich nicht, dafür in den Ring zu steigen.

Das lässt die KM nicht zu. Ich denke, dass der Kindergeburtstag eine Schutzbehauptung sein kann, um den Umgang mit unserer Tochter und mir zu erschweren.


Ergänzung, ich habe eine weiterentwickelte Umgangsvereinbarung gefertigt und der KM und dem Jugendamt Ende letzten Jahre bzw.Anfang diesen Jahres ausgehändigt.

Letzte Woche habe ich meinem RA alle Schreiben an das Jugendamt, nebst weiterentwickelte Umgangsvereinbarung, per E-Mail zugesandt.
Zitieren
#96
(12-02-2011, 10:07)Terbeck schrieb: Ich würde den JA-Mitarbeiter auffordern, zu dem gelaufenen Termin die wesentlichen, der gerichtlichen Umgangsvereinbarung widerläufigen Ergebnisse des Gespräches gerichtsverwertbar zu protokollieren.
Bei dem Heini steht dann sowieso nur lila gefärbter Unsinn drin.
Besser ist es, ein eigenes, möglichst genaues Protokoll zu verfassen und hin zu schicken.
Wenn dem dann nicht widersprochen wird, gilt es als zutreffend.

Ich würde mich auch gar nicht auf Diskussionen um den Kindergeburtstag einlassen. Du bestimmst, was beim Umgang gemacht wird. "Bei rechtzeitiger Information bist aber natürlich gerne bereit zu prüfen, ob sich das mit deinem Umgang vereinbaren lässt!"
Zitieren
#97
(12-02-2011, 11:18)beppo schrieb: Ich würde mich auch gar nicht auf Diskussionen um den Kindergeburtstag einlassen. Du bestimmst, was beim Umgang gemacht wird. "Bei rechtzeitiger Information bist aber natürlich gerne bereit zu prüfen, ob sich das mit deinem Umgang vereinbaren lässt!"

Genau, das habe ich bei dem Gespräch im Jugendamt auch so vorgeschlagen, und ich habe darauf bestanden dieses WE den Umgang mit unserer Tochter haben zu wollen.

(Entschuldigung Beppo, ich habe nur den halben Satz nachträglich eingefügt.)
Zitieren
#98
So etwas nur vorzuschlagen heißt, dem anderen das Recht zuzubilligen, den Vorschlag abzulehnen.

Du musst das mit fester Stimme als unumstößliches Faktum in den Raum stellen.
Das ist einer der wenigen Punkte, wo das Recht auf deiner Seite ist.
Gib das nicht preis sondern halte daran fest, sonst wirst du immer der Luftballon im Wind sein, den man hin und her pusten kann.
Zitieren
#99
Wenn ich das so lese, dann fürchte ich, dass mir das auch alles noch bevorsteht. Meine ist Chinesin.

Ich würde mich auch auf keine Kompromisse einlassen, wenn ich im Recht wäre. Allerdings: Kindergeburtstage sind Highlights für Kinder und es wäre eventuell zu überlegen, ob Du das unter Umständen doch zulassen kannst. Aber: Nur zu Deinen Bedingungen. Also Bringen und Abholen durch Dich. Die KM hat ja offenbar nicht das Recht darüber zu bestimmen.

Gabs nicht ein Urteil, dass das ABR auf den Vater übertragen hat, weil die Mutter solche Spielchen veranstaltete?
Zitieren
@marcello
so lange die KM ihre Spielchen spielen kann unter Aufsicht des Ja trotz festgelegter Umgangsvereinbarung, so lange wird sich an der Situation nichts ändern. Da nützt es nichts, immer wieder wegen des angebl. Kindeswohls nachzugeben.
Das Familiengericht hat doch wohl unter Abwägung der Interessen des Kindes und der Kindeseltern eine Umgangsentscheidung getroffen, die nicht von der KM nach ihrem Gusto ausgelegt, abgeändert oder verweigert werden kann.
Jegliches Nachgeben führt doch nur noch zu weiteren Erpressungsversuchen und Reduzierung des Umgangs des Kindesvaters.
Die KM hat eine vermutlich ausgekochte RAin im Hintergrund, an deren langer Leine sie ihre Spielchen spielt.
Da hilft garantiert keine Rücksichtnahme, sondern bestimmtes Auftreten.
Und dem JA-Mitarbeiter so schnell wie möglich ein möglichst umfassendes Gesprächsprotokoll zukommen lassen und für ein evtl. vorzuschlagendes nächstes Gespräch dort Bedingungen stellen. Eine davon muss sein, dass der KM u. eine der zivilisierten Umgangsformen, nämlich die des Nichtdazwischenredens, deutlich zu machen ist.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern? Onyx 7 5.314 09-04-2018, 01:59
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 22.844 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste