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EGMR stärkt Rechte biologischer Väter
#3
Ich habe den Strang aus dem Webcache gefischt:

lordsofmidnight
20-12-2010, 20:41
Der Menschengerichtshof wird schon wieder durch einen Vater "belästigt." Diesmal klagt ein nigerianischer Vater, der seine Kinder noch nie gesehen hat. In der ersten Instanz bekam er eine ganze Stunde Umgang pro Monat zugesprochen, das OLG kappte selbst dies und das Verfassungsgericht half ihm auch nicht.
Morgen wird das Urteil erwartet. Vermutlich wird Deutschland wieder kräftig abgewatscht werden, oder was meint ihr?

http://www.focus.de/finanzen/recht/mensc...83538.html

p
20-12-2010, 20:53
Darin gehts um die grundsätzliche Einordnung biologischer versus rechtlicher Vaterschaft. Interessantes Thema mit ganz unterschiedlicher Behandlung in den Ländern. Ich hab dazu einiges bereitliegen, bin aber noch nicht dazugekommen, etwas zu schreiben.

blue
20-12-2010, 21:27

(Gestern 20:41)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]Vermutlich wird Deutschland wieder kräftig abgewatscht werden, oder was meint ihr?

Eher nicht, da:
Er habe in der Vergangenheit keine Verantwortung für die Zwillinge übernommen und deshalb keine sozial-familiäre Beziehung zu seinen Kindern entwickelt. Im März 2007 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Nigerianers.

Sie schreiben nicht, dass er u.a. die ganze Zeit KU zahlte. Dodgy Oder gar die Zustimmung zur Adoption.

sorglos
21-12-2010, 04:25

(Gestern 21:27)blue schrieb: [ -> ]

(Gestern 20:41)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]Vermutlich wird Deutschland wieder kräftig abgewatscht werden, oder was meint ihr?

Eher nicht, da:
Er habe in der Vergangenheit keine Verantwortung für die Zwillinge übernommen und deshalb keine sozial-familiäre Beziehung zu seinen Kindern entwickelt. Im März 2007 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Nigerianers.


Na blue - ich wette gegen dich: Deutschland wird erneut verurteilt, denn der Herr A. hatte bisher gar keine Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen. Daher kann das Umgangsrecht nicht per se unterbunden werden.

Bluter
21-12-2010, 12:15
Die Entscheidung ist reichlich wichtig und längst überfällig.
Es wird sich heute auch zeigen in welchem Jahrtausend wir Männer wirklich leben (dürfen).

Mater semper certa est - pater semper incertus est

oder

Mater semper certa est - pater semper certa(?) est

(?)= wird es so geschrieben?

beppo
21-12-2010, 12:20
Richtig.

Die Unterscheidung nach biologischem, juristischem und sozialem Vater ist genauso anachronistisch und diskriminierend wie der § 1626a.
Zumindest, solange auch da zwischen Mutter und Vater unterschieden wird.

Mutter und Vater sind die, die das Kind geboren, bzw. gezeugt haben.
Juristische Mutter- oder Vaterschaft gibt es nur durch Adoption und soziale Elternschaft ist in beiden Fällen etwas, was parallel zur echten Elternschaft gelebt und erworben werden kann.

p
21-12-2010, 12:23
Überschätzt es nicht. Den Rechtsbereich, um den es in der Entscheidung geht, ist sehr klein. Es ist kein Verfahren, bei dem das rechtliche Verhältnis zwischen biologischer und rechtlicher Vaterschaft umgeworfen werden kann.

beppo
21-12-2010, 12:27
Nein, diese Frage wird da sicher nicht beantwortet aber sie wird angerissen.
Es ist einfach ein Thema, mit dem man Laut geben kann.

Bluter
21-12-2010, 12:52
p,

meine Erwartungshaltung hält sich in überschaubaren Grenzen.
Und dennoch: Sollte dem Vater ein Umgangsrecht eingeräumt werden ist dies zu begründen.
Eine Begründung pro Umgangsrecht liefert wiederum reichlich Gesprächsstoff, eine dagegen auch.
Und das Verfahren selbst?
Welche Kammer hat entschieden, gab es zum Ablauf Parallelen mit Zaunegger ( kleine Kammer, große Kammer ...)?

Noch habe ich keine Meldung erhalten.

blue
21-12-2010, 13:03
Ich hab´s noch nicht ganz durchgelesen.
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.a...n=hudoc-en

Meist lese ich den Schluss.

FOR THESE REASONS, THE COURT UNANIMOUSLY

1. Holds that there has been a violation of Article 8 of the Convention;

2. Holds

(a) that the respondent State is to pay the applicant, within three months from the date on which the judgment becomes final in accordance with Article 44 § 2 of the Convention,

(i) EUR 5,000 (five thousand euros), plus any tax that may be chargeable, in respect of non-pecuniary damage;

(ii) EUR 4,030.76 (four thousand and thirty euros and seventy-six cents), plus any tax that may be chargeable to the applicant, in respect of costs and expenses;

(b) that from the expiry of the above-mentioned three months until settlement simple interest shall be payable on the above amounts at a rate equal to the marginal lending rate of the European Central Bank during the default period plus three percentage points;

3. Dismisses the remainder of the applicant's claim for just satisfaction.

Done in English, and notified in writing on 21 December 2010, pursuant to Rule 77 §§ 2 and 3 of the Rules of Court.
lordsofmidnight
21-12-2010, 13:19
Also wurde Deutschland wieder mal verurteilt, jetzt sogar einstimmig obwohl Frau Jaeger mit von der Partie war.

http://www.abendblatt.de/politik/article...aeter.html

sorglos
21-12-2010, 14:40
WELT:

ZitatBig Griner Europäische Gerichtshof für Menschenrechte widerspricht der deutschen Rechtsprechung zum Umgangsrecht von Vätern.
...
... deutsche Gerichte haben so entschieden, mit dem Argument, der Vater habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und erfülle nicht die Voraussetzungen, um als enge Bezugsperson zu gelten. Diese Entscheidung habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt und sei deshalb ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Menschenrechtskonvention, befanden die Straßburger Richter. http://www.welt.de/politik/deutschland/a...aeter.html

Hervorhebungen durch mich.

beppo
21-12-2010, 14:50
Und erfreulicherweise geht auch diese Ohrfeige rund durch den Blätterwald.

borni
21-12-2010, 16:13
Der EGMR bemängelt "lediglich", dass die deutschen Gerichte eine gerechte Abwägung unterlassen hätten.

Der Gerichtshof war nicht davon überzeugt, dass die deutschen Gerichte letztinstanzlich eine gerechte Abwägung der konkurrierenden Interessen vorgenommen hatten. Insbesondere hatten sie es unterlassen, die Frage auch nur zu prüfen, ob der Kontakt zwischen den Zwillingen und Herrn Anayo unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder läge.
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/egmr...ess-193195

Die deutschen Gerichte werden also in Zukunft diese Abwägung zusätzlich vornehmen und das Urteil dann sauberer begründen müssen. Somit kann alles beim Alten bleiben.

Shalom Aleichem
21-12-2010, 16:14
Das hier dürfte interessant werden:

MenschenrechteVater hofft auf erstes Treffen mit Töchtern
Montag 20.12.2010, 18:14

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
dpa Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Ein 43-jähriger Nigerianer ist der leibliche Vater von Zwillingen – gesehen hat er die inzwischen fünfjährigen Mädchen allerdings noch nie. Dagegen klagte er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

http://www.focus.de/finanzen/recht/mensc...83538.html

blue

Caroline K. (Anwältin für Familienrecht) vom Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht erklärt uns in diesem Interview das Urteil.
Vorweg kann ich sagen, dass es sich weiterhin um den unsäglichen Begriff "Kindeswohl" dreht.

http://anonym.to/?http://www.detektor.fm...he-vaeter/
Die Autoren (und AutorInnen) der Ärztezeitung sind da schon etwas fortschrittlicher, denn....

Gegen dieses aktuelle Urteil des EGMR kann eine Berufung beantragt werden. Auf jeden Fall sind EGMR-Urteile bindend. Deutsche Gerichte werden in Zukunft das Interesse der Kinder sorgfältiger prüfen müssen, bevor sie einen Umgang mit dem Vater ablehnen.

...dort wird von "Interesse der Kinder" geschrieben.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...aeter.html

Der Begriff "Kindeswohl" ist ein Begriff, den sich unsere deutsche Justiz ausgedacht hat, und wahrscheinlich in der gleichgeschalteten Presse beim deutschen Michel besser ankommt! Angry

Profiler

'Kindeswohl' oder 'Interessen des Kindes' sind unbestimmte Begriffe, können und werden nach Interessenlage interpretiert.

Für mich interessant ist, daß mit diesem Urteil der Schutz der Familie - hier zwischen biologischem Vater und seinem Kind - deutlich über den des GG hinausgeht. Mit Geburt (und festgestellter biologischer Vaterschaft) ist die Vater-Kind-Beziehung geschützt und zwar - so verstehe ich das Urteil - zunächst OHNE weitere Bedingungen. Das bedeitet m.E., daß dieser Schutz a priori besteht und die Beziehung erst nach Prüfung beschränkt werden darf. Niemand hat einen Antrag auf Grundrechteschutz zu stellen - wie beim Sorgerecht - oder muß auch noch darlegen, warum der gut sein soll.

Ich sehe eine Doppelfunktion:
Einmal, was Schutz gegen aktive Eingriffe in diese Beziehung angeht, aber auch, was die positive Verpflichtung zur Errichtung dieser Schranken betrifft.

Damit ist nun nicht nur der Gesetzgeber aufgerufen, die EMRK ist unmittelbar einfachgesetzlich bindend (anders als z.B. die UN-KRK), sondern jeder 'Rechtsanwender', jede Behörde ist zu entsprechender Berücksichtigung, zur 'konformen Auslegung' verpflichtet, wenn man im Entscheiden und Handeln in die Nähe der Familie z.B. eines getrennten Vaters mit seinem Kind gerät. Das ergibt interessante Antragsmöglichkeiten bzw. Begründungen... Wink

Das Urteil könnte von daher Auswirkungen z.B. auf originäre Auskunftsrechte haben, auf Mitwirkung gem. Schulrecht oder auf Ansprüche auf das Hilfesystem des Jugendamtes, wo ein nicht-sorgeberechtigter Elternteil in seinen Rechten und Ansprüchen unverhältnismäßig stark eingeschränkt ist.

Wenn es jetzt noch gelänge, Familie und Sorgerecht besser zu verbinden, dann könnte für die Sorgerechtsdebatte viel Honig aus diesem Urteil gesogen werden., dann stiege das Sorgerecht mit diesem Schutz der Familie. Mein Tröt 'Argumente für die eS' zielte konkret auf diese Zusammenhänge.

Ich behaupte nämlich: Famile geht nicht ohne Umgang, auch nicht ohne Sorgerecht. Beides unterfällt damit dem Familien-Schutz.

thegripp

Ich pflichte Profiler defintiv bei, denn Umgang und Sorgerecht sind untrennbar miteinander verbunden. Hier kann und darf nicht voneinander getrennt werden. Genau das ist aber seit Jahrzehnten in Deutschland gängige Praxis.

Bluter

Nu hab´ ich mir einige Artikel, Kommentare und das Urteil mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und einmal mehr festgestellt wie einfach es ist, Männer und Väter in Diskussionen immer wieder auf´s Glatteis zu führen und in interne Diskussionen zu treiben, statt mit einfach formulierten gemeinsamen Forderungen kollektiv gegen den vorherrschenden Geschlechterrassismus vorzugehen.
Dabei wäre es so einfach.

Immerhin hatte der EGMR erkannt, dass es sich bei einem Mann - unabhängig von seiner Herkunft etc. - um einen Menschen handelt der eigene Menschen- und Persönlichkeitsrechte besitzt, die schützenswert seien.
Für den Anfang nicht schlecht!
Darüber hinaus nimmt der EGMR an, dass es sich beim Kläger um denjenigen handelt der Zwillinge zeugte (woher konkret, habe ich vielleicht überlesen, aber seine Vaterschaft wurde wohl nicht festgestellt?).
Dass die biologische Vaterschaft nicht festgestellt wurde, liegt im nationalen Recht, das der EGMR dahingehend nicht gerügt hat.

Und nun?
Der öffentliche Teil der Debatte wird in die Richtung gelenkt, dass dem biologischen Vater möglichst wenig Rechte eingeräumt werden und viele springen munter drauf an.
Es wird allein auf den biologischen Vater geschossen, nicht auf die nachhaltig ehebrechende Mutter, die drei Kinder vernachlässigt um sich ein wenig selbst zu verwirklichen.
Nein!
Die Mütter stehen mit der Geburt fest, wie in der Antike.
Die Väter bleiben wie damals das fragile soziales Konstrukt, weil die Mütter - und diejeingen die Mütter besonders meinen schützen zu müssen - es so wollen.

Und alle, insbesondere betroffene Väter, suchen erneut in den eigenen mänlichen Schubladen nach Begründungen pro gelebte Vaterschaften, statt sich um die Kinder zu sorgen, die in einem Umfeld von Lügen und Intrigen aufwachsen müssen.

Objektiv betrachtet wurden die Kinder von einer Frau geboren, die keinerlei Verantwortungsbewusstsein und Bindungstoleranz kennt, sondern nach Befriedigung eigener Bedürfnisse lechtzt und dafür noch ausreichend Beifall und Anerkennung einer fragwürdigen Gemeinschaft erhält. Diese arme Mutter hat nun fünf Kinder zu versorgen ...
Wer´s glaubt!

Herr Anayo wird exakt die Chance erhalten, die es zum einen braucht den Rest der Erzeugerbande in Schach zu halten und andererseits nicht über das Maß hinaus geht den inneren Frieden der matriarchalen Struktur der ehelichen Gemeinschaft von Ehebrecherin und rechtlichem Vater zu stören.
Es wird also die Tür zum § 1685 BGB um einen schmalen Spalt geöffnet werden, um nur ihm (Anayo) Zutritt zu gewähren, damit der öffentliche Frieden schnell wieder hergestellt wird - oder das Verfahren verschleppt, bis das kurzlebige öffentliche Interesse wieder verflogen ist, um ihn durch die Hintertür wieder an die frische Luft zu setzen.
Der Rest der Erzeuger muss draußen bleiben, wie Millionen Großeltern, Onkel, Tanten, (Halb-) Geschwister und andere ehemalige oder potentielle Bezugspersonen auch.

Mit Fortschritt und Moderne hat das deutsche Familienrecht nichts am Hut!


Asterix

(Gestern 13:26)Bluter schrieb: Objektiv betrachtet wurden die Kinder von einer Frau geboren, die keinerlei Verantwortungsbewusstsein und Bindungstoleranz kennt, sondern nach Befriedigung eigener Bedürfnisse lechtzt und dafür noch ausreichend Beifall und Anerkennung einer fragwürdigen Gemeinschaft erhält. Diese arme Mutter hat nun fünf Kinder zu versorgen ...
ja, und diese "Familie" braucht jetzt den besonderen Schutz durch die Gesellschaft, den Staat. Tongue

Im Übrigen gibt es ja nicht nur den um seine Vaterschaft Betrogenen, es gibt auch noch einen Gehörnten! Über den redet niemand.

Bluter

Ist vielleicht auch besser so!
Der Vater, von was auch immer, hätte es durchaus anders haben können.
Nun steht der Name Baro halt überall in Europa für einen Deppen, der sich zum Obst einer irgendwie geilen Schlam ... ähem ... armen und guten Mutter machte.
Vielleicht überdenkt er ja jetzt seine (sozialisierende) Rolle? Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von blue - 29-12-2010, 22:44
RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von blue - 30-12-2010, 10:49
RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von blue - 30-12-2010, 18:37
RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von Bluter - 30-12-2010, 08:53
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RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von Shalom Aleichem - 07-01-2011, 21:17
RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von Shalom Aleichem - 07-01-2011, 21:45
RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von Dzombo - 08-01-2011, 11:12
RE: EGMR stärkt Rechte biologischer Väter - von Dzombo - 09-01-2011, 18:15

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