06-12-2010, 16:21
(06-12-2010, 16:12)IWAN schrieb: Als Bestandteil eines frei verhandelten Vertrages dürfte das doch umsetzbar sein
Wenn du den Trick rauskriegst, wie man eine Ex dazu bringt, sowas zu unterschreiben, dann teile ihn uns mit. Dafür würden dir einige sogar Geld zahlen :-)
(06-12-2010, 16:12)IWAN schrieb: Mein eigentliches Ziel ist es den Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr einzufrieren, sprich nur die gesetzlichen Anpassungen in einer festen Stufe auszugleichen.
Wenn der Unterhalt entsprechend deinem jetzigen Einkommen in einer bestimmten Tabellenstufe festgelegt ist, kann er nicht einfach darüber hinaus mittels Klage hochgejagt werden. Dafür muss eine Begründung geliefert werden, z.B. stark gestiegenes Einkommen bei dir. Erwartest du hohe Einkommenssteigerungen?
Was ist genau das Problem? Lass uns doch nicht rumraten. Zahlst du laut deinem Vergleich viel weniger wie du eigentlich gemäss Tabelle müsstest und hast Angst, dass die Ex später doch noch auf die korrekte Tabellenstufe hochgeht?