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Wie Unterhaltsanspruch deckeln?
#12
(06-12-2010, 15:49)p schrieb: Wie hier schon beschrieben, besteht die einzige Möglichkeit für dich, um da rauszukommen in einer vertraglichen Selbstverpflichtung der Mutter, den Barunterhalt (oder Teile davon) für das von ihr betreute Kind selber zu tragen. Das kannst du aber keinesfalls vor Gericht durchsetzen, sondern muss auf Freiwilligkeit der Mutter beruhen. In der Realität natürlich utopisch und was für Diskussionen zur schönen Theorie.

Als Bestandteil eines frei verhandelten Vertrages dürfte das doch umsetzbar sein Wink

(06-12-2010, 15:49)p schrieb: Erzähl doch mal was über deinen Fall. Alter des Kindes, Betreuungssituation, bisherige Verfahren.... Und was ist dein eigentliches Ziel hinsichtlich des Unterhalts? Unterhalt wird immer steigen, je nach Altersstufe und Einkommensgruppe. Diese Steigerungen kannst du nicht vermeiden, es sei denn du steigst aus dem Spiel ganz aus.

Zu meinem Fall, mach ich wenn der Ehedrops gelutscht ist.
Mein eigentliches Ziel ist es den Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr einzufrieren, sprich nur die gesetzlichen Anpassungen in einer festen Stufe auszugleichen. Nachehelichen habe schon abgekauft..teuerteuer
Ich bin in der glücklichen Situation, kein Mangelfall zu sein, aber will mir auch nicht das Fell weiter abziehen lassen.
Über den Umweg der Abänderungsklage auch nach einem Vergleich geht das schon ein stück weit.Dodgy
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