06-12-2010, 14:36
Hi und herzliche Willkommen im Paradies!
Deine Frage nimmt Bezug auf nacheheliche Unterhaltsansprüche der Exe und Mutter?
Das mit dem Innenverhältnis braucht es nicht, wenn es kein Außenverhältnis gibt.
Derartige Verhältnisse gibt es dort, wo zunächst beide gegenüber Dritten haften.
"Desweiteren wird wechselseitig auf weitergehende Unterhaltsansprüche verzichtet."
Ich glaube das ist es was du zum Ausdruck bringen wolltest!?
Edit: Zuvor natürlich Höhe und Befristung der eingegangenen Verpflichtung formulieren!
Deine Frage nimmt Bezug auf nacheheliche Unterhaltsansprüche der Exe und Mutter?
Das mit dem Innenverhältnis braucht es nicht, wenn es kein Außenverhältnis gibt.
Derartige Verhältnisse gibt es dort, wo zunächst beide gegenüber Dritten haften.
"Desweiteren wird wechselseitig auf weitergehende Unterhaltsansprüche verzichtet."
Ich glaube das ist es was du zum Ausdruck bringen wolltest!?
Edit: Zuvor natürlich Höhe und Befristung der eingegangenen Verpflichtung formulieren!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)