19-11-2010, 18:53
(19-11-2010, 17:16)Jens schrieb: Die Polizei hat auch eine Kopie des Webcam-Videos.
Aha, deshalb konnten die Polizisten nicht anders. Glück im Unglück. Bei Aussage gegen Aussage muss ansonsten immer der Vater gehen....
Das Kind am Hals zu würgen ist hammerhart. Für die Mutter gibts keinerlei Grenze mehr, sie scheint zu allem bereit zu sein. Auch wenn es letztlich nichts mehr nutzen sollte, muss der Vater eine Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen. Nun bekommt sie freie Kost und Logis im Frauenhaus, statt hinter Gittern zu sitzen, Frauen sind ja immer Opfer und nie gewalttätig :-(
Wenn die Mutter so irrational und grenzenlos handelt und einen Lover aus einem nicht-EU-Staat importiert hat (was sie nur kann, wenn sie finanziell für ihn bürgt, sein Aufenthalt steht und fällt mit ihr), besteht auch die Gefahr, dass sie einfach abhaut, womöglich mit dem/n Kind/ern. Der Anwalt soll bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kontakt mit einstweiligen Anordnungen arbeiten. Bei nachgewiesener Gewalt gibts da ein reichhaltiges juristisches Instrumentarium.