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Aufruf zu offenen Protest und öffentlichen Aktionen --> Faule Sorgerechtsreform
#7
Es ist gar kein Verfahren nötig.

Ein Vater bekommt, genau wie die Mutter, das Sorgerecht mit Geburt, spätestens mit Anerkennung der Vaterschaft.

Wenn einer der beiden Elternteile sich für das Sorgerecht für ungeeignet erweist, weil er dem Kind schadet, kann es ihm von einem Gericht nach den Maßstäben des §1666 BGB wieder entzogen werden.

Eigentlich ganz einfach.
Man darf sich nur nicht von den Gehirnknoten der Juristen verwirren lassen.
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RE: Aufruf zu offenen Protest und öffentlichen Aktionen --> Faule Sorgerechtsreform - von beppo - 12-11-2010, 21:36

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