Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachweis einer Betreuungsmöglichkeit
#1
Wie wir ja wissen, ist die unterhaltsfordernde Mutter in der Beweispflicht, nachzuweisen, dass es keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für´s Kind gibt.

Wie wir aber auch wissen, ist die Beweispflicht in der Praxis schleichend umgekehrt worden.
Gesetze sind natürlich nicht da, damit Familiensenate sich dran halten müssen. Wink

Meine Frage bezieht sich auf den ersten Leitsatz aus BGH XII ZR20/09

Wie kann ein Unterhaltsknecht also vorgehen, um aufzuzeigen, dass es genügend
Betreuungsmöglichkeiten gibt, damit die UHN an ihrem Job wieder gefallen findet?

Der erste Schritt ist auf jeden Fall die gemeinsame Betreuung

Was aber, wenn die Entfernung zum Kind 100Km und mehr ist?
Zitieren
#2
Anrufen in Betreuungseinrichtungen und fragen, ob Plätze frei sind. Anruf mit Zeitpunkt und Name notieren. Gemeinsame Betreuung bei 100km Entfernung anzubieten wird man als irreal wegwischen.
Zitieren
#3
(05-11-2010, 21:05)p schrieb: Anrufen in Betreuungseinrichtungen und fragen, ob Plätze frei sind. Anruf mit Zeitpunkt und Name notieren.
Wird eine positive Zusage der Einrichtung vor Gericht etwas bewirken können?

Mal angenommen, Mutter ist mit der Hausaufgabenbetreuung der Institution unzufrieden und würde dieses gerne selbst übernehmen?
Zitieren
#4
(05-11-2010, 21:35)blue schrieb: Wird eine positive Zusage der Einrichtung vor Gericht etwas bewirken können?

Das würde zumindest Behauptungen der Mutter erschüttern, es gäbe keine Betreuungsmöglichkeiten. Wenn sie vorträgt, diese Betreuungsmöglichkeiten wären minderwertig, so könnte man die Einrichtung damit konfrontieren, so dass sie widersprechen. Ich habs auch schon erlebt, dass aus der Verhandlung heraus in so einer Einrichtung mal eben angerufen wurde, um offene Punkte zu klären. Ging nicht zum Vorteil der Mutter aus.
Zitieren
#5
Im UHN-FledermäusInnen-Schreibweise sieht es in etwa so aus:

Darüber hinaus überwacht sie die Hausaufgaben der Kinder, die diese nicht immer in der Schule fertigen können, da im dortigen Umfeld nicht gewährleistet ist, dass diese Arbeiten in Ruhe erledigt werden können.

Iss klar, dass eine Schule mit solch einer Aussage gerne konfrontiert wird! Big Grin
Zitieren
#6
(05-11-2010, 22:42)blue schrieb: Darüber hinaus überwacht sie die Hausaufgaben der Kinder, die diese nicht immer in der Schule fertigen können, da im dortigen Umfeld nicht gewährleistet ist, dass diese Arbeiten in Ruhe erledigt werden können.[/i]

Unsubstantiierte Behauptung. Der Vortrag, während der schulischen Hausaufgabenbetreuung könnten keine Hausaufgaben gemacht werden, ist nicht schlüssig. Das würde bedeuten, dass die schulische Betreuung grundsätzlich ihre Ziele und Inhalte verfehlt.
Zitieren
#7
(05-11-2010, 22:52)p schrieb: Das würde bedeuten, dass die schulische Betreuung grundsätzlich ihre Ziele und Inhalte verfehlt.
Macht sie das nicht?

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=675
Zitieren
#8
Hat der BGH gekippt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...ame=4&.pdf

Az. XII ZR 20/09 vom 15.9.2010
Zitieren
#9
(05-11-2010, 22:52)p schrieb:
(05-11-2010, 22:42)blue schrieb: Darüber hinaus überwacht sie die Hausaufgaben der Kinder, die diese nicht immer in der Schule fertigen können, da im dortigen Umfeld nicht gewährleistet ist, dass diese Arbeiten in Ruhe erledigt werden können.[/i]

Unsubstantiierte Behauptung. Der Vortrag, während der schulischen Hausaufgabenbetreuung könnten keine Hausaufgaben gemacht werden, ist nicht schlüssig. Das würde bedeuten, dass die schulische Betreuung grundsätzlich ihre Ziele und Inhalte verfehlt.

Mit genau dieser Begründung ist meine Ex gerade vor´s AG gegangen.
Sie will unbefristet weiter 150 Euro im Monat BU von mir haben.

Im Dezember wird Gerichtstermin sein. Das einzige Interessante an der Sache, meiner Ansicht nach ist, dass sie auf jeden Fall VKH bekommen wird. Huh Einfach aus dem Grund, weil "herausgefunden" werden muß, ob tatsächlich die (externe) Betreuung gewährleistet ist!

Das erste Mal stehe ich einem "Richter" gegenüber! In den letzen sechs bis sieben Jahren hatte ich es nur mit Frauen zu tun! Big Grin
Zitieren
#10
Für sowas Verfahrenskostenhilfe zu bekommen, ist bereits ein Skandal.
Zitieren
#11
Eben! Und der daraus resultierende Skandal ist nämlich, dass nach der "Reform" ein Rechtsbeistand gebraucht wird und bezahlt werden muss!
Zitieren
#12
"Im übrigen ist ihr Arbeitgeber nicht bereit, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Ggf. kann hierüber eine schriftliche Mitteilung des derzeitigen Arbeitgebers der Antragstellerin vorgelegt werden."

So etwas sollte mal ein unterhaltpflichtiger Vater in seinem Antrag einstellen!

Werde weiter berichten. Smile

Zitieren
#13
Es spielt keine Rolle, was ihr ihr Arbeitgeber bietet. Ausschlaggebend sind nur Gründe, die in Kind oder Ehe liegen.
Zitieren
#14
(11-11-2010, 00:37)p schrieb: Es spielt keine Rolle, was ihr ihr Arbeitgeber bietet. Ausschlaggebend sind nur Gründe, die in Kind oder Ehe liegen.
"Ehe" spiet in diesem Verfahren keine Rolle. Gründe deswegen werden auch nicht vorgetragen.
Muddi will einfach nur weiter halbtags arbeiten.

Es könnte sein, dass ein Kind eine Lernschwäche hat.

Es ist nicht das "männliche" Kind!
Zitieren
#15
(11-11-2010, 01:03)blue schrieb: Es könnte sein, dass ein Kind eine Lernschwäche hat.

Das wäre erst nachzuweisen und nachzuweisen wäre auch, dass das zwingend einen erhöhten Betreuungsbedarf durch die Mutter zur Folge hat. Aber das Gegenteil ist normalerweise der Fall: Eine Lernschwäche heisst mehr Förderung durch die Schule (z.B. Nachmittagsgruppe) und nicht mehr "zu Hause bei Mami rumhängen".
Zitieren
#16
(11-11-2010, 09:49)p schrieb:
(11-11-2010, 01:03)blue schrieb: Es könnte sein, dass ein Kind eine Lernschwäche hat.

Das wäre erst nachzuweisen und nachzuweisen wäre auch, dass das zwingend einen erhöhten Betreuungsbedarf durch die Mutter zur Folge hat.
Zumindest das letzte Schulzeugnis des Kindes ist mit Einsen und Zweien übersät.
Zitieren
#17
Habe gerade erfahren, dass ich eine Fristverlängerung bzgl. Stellungnahme wegen VKH für Muddi bekommen habe.
Wink

Zitieren
#18
Muddi hat drei Wochen bekommen, um auf meine Antwort bzgl. Gewährung von VKH zu antworten.
Zitieren
#19
Kann mir jemand erklären, warum Richter der Muddi nicht längst VKH zugesprochen hat?
So lange hat es bisher nie gedauert.
Als mir die Ex damals einen Teil des Sorgerechtes entziehen wollte ging das Ratz Fatz!
So´n langes hin- und her Geplänkel bereits im VKH-Verfahren habe ich bisher nie erlebt! Mir fehlt die Bestätigung! Sad
Zitieren
#20
Vielleicht ist das längst passiert und nur die Zustellung an dich ist hängengeblieben.
Zitieren
#21
Mein Anwalt ist ein alter Fußballfreund. Der schickt mir alles eingescannt per EMail unmittelbar.
Zitieren
#22
Habe gerade von ihm erfahren, dass das Gericht die Stellungnahme der Gegenseite auf meine Stellungnahme bzgl. VKH abwarten wird, bevor es diesbezüglich entscheidet. Hmm....
Zitieren
#23
Dafür gibts aber immer Fristen - normalerweise zwei Wochen. Kann auf Antrag verlängert werden, benötigt aber eine Begründung ("Anwalt im Urlaub").
Zitieren
#24
Schrieb ich doch oben, p. Ich hatte auch eine Woche mehr als die üblichen 14 Tage bekommen. Nun hat sie drei Wochen Zeit.
Sowas im VKH- oder damals PKH-Verfahren habe ich bisher nocht nie erlebt.

IMMER wurde PKH gewährt! Da konnte ich gegen angehen, wie ich wollte.
Zitieren
#25
Meine Exe hatte mir angeblich regelmäßig alle Schulzeugnisse zugesandt.
Leider wurden ihr alle Briefe zurückgeschickt mit dem Verweis: "Konnte nicht zugestellt werden", da Adresse des Empfängers unbekannt.

AdR: Beim Schritt, mir einen Teil des Sorgerechts zu entziehen, kamen alle Schriftstücke bei mir an. Huh

Im aktuellen Gerichtsverfahren wurde der Mutter VKH gewährt, da angeblich die Ganztagsschule nicht qualifiziert genug ist.

Werden wir mal sehen, was die dazu sagen...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? Arminius 7 2.109 08-02-2021, 14:18
Letzter Beitrag: Arminius
  Nachweis Sorgerecht gegenüber Kinderarzt Zwillingspapa 15 7.737 13-06-2018, 12:52
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex sascha 25 33.219 31-08-2010, 09:43
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste