28-10-2010, 09:45
Verständnis für die Realität? Sicher nicht. Aber wenn einem das BVerfG andauernd die Urteile wegkegelt und dazu satte Kritik am OLG in die Begründungen schreibt, wird man vorsichtiger. Urteile wie BVerfG 1 BvR 2236/09, wo das OLG Brandenburg nicht zum Ersten Mal wegen seinem fiktiven Einkommenswahnsinn abgestraft wird.
Hier läuft nichts über Einsicht. Nur über Zwang.
Hier läuft nichts über Einsicht. Nur über Zwang.