11-10-2010, 21:25
(11-10-2010, 21:21)Griminalpolidei schrieb: Vielleicht kommt ihr nicht darum herum, euch ebenfalls einen Anwalt zu nehmen und damit ebenfalls Geld verbrennen zu müssen... . Aber...
Die Unterhaltsberechnung ist von so vielen auslegungsbedingten Faktoren abhängig, dass 3 Anwälte zu 4 verschiedenen Ergebnissen kommen.
Kann ich bisher nicht erkennen.
Ein Standard KU-Fall bei Zahlungsbereitschaft bedarf keines Anwalts.
Diese Musik kann man sich sparen.
Jedenfalls, so lange es nicht vor Gericht geht.