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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
#14
Wer immer schön bezahlt hat und auch noch mehr als er musste, wird bei der Richterin höchste Gefühle wecken. Ich glaube kaum, dass ein Erfolg drin ist, gerade wenn Du einen guten Verdienst hast. Da gilt man schnell als geizig und es kann nicht im Interesse der Kinder sein, dass die Ex nun sparen muss. Die Argumente der Gegenseite werden wie aus einer schmierigen Seifenoper sein, aber die sind wirkungsvoll.

Zitat:p.: Das einzige Gegenmittel ist in einem ganz frühen Stadium knallhart und kompromisslos die Selbstverständlichkeit des fliessenden Unterhalts zu unterbrechen. Leider trauen sich das die wenigsten Väter, stattdessen brechen sie dann nach Jahren der Auszehrung, des Stresses und der endlosen Bemühungen zusammen. Verlorene Jahre.

Die meisten Unterhaltszahler brechen nach einigen Jahren tatsächlich finanziell zusammen und wurden von der Ex regelrecht zermürbt, denn die hat ja den ganzen Tag Zeit, sich mit dem Anwalt neue Klagen auszudenken. Es ist besser jetzt und gleich alles zusammen brechen zu lassen als den schleichenden Prozess über Jahre zu erleben.
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RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 13:24
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 19:00
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 19:21
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 20:27
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 20:46
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 22:09
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 05-02-2011, 18:05

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