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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
#10
@blue
Nehmen wir an der/die ganz vorne, ist teilnahmslos unbekümmert.
Ich meinte auch eher die technische Seite: Es geht ja erst einmal um 2 unterschiedliche Berechnungen, nach denen der Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt zu bemessen ist.

Werden die Berechnungen der Anwälte überprüft, sollte ich lieber meine Akten mit Belägen und Grundsatzurteilen, mit Unterhaltsleitlinien, Kontoauszügen etc. mitführen. Spielt vorherige, außergerichtliche Korrespondenz eine Rolle, reichen Verträge in Kopie aus? Ist es tatsächlich so, dass man(n) den Launen des hohen Gerichts ausgeliefert ist?

Sollte man unbedingt auf einen Beschluss bestehen, damit man etwas in den Händen hält? Ich gehe zwar davon aus, das der Abänderungsantrag durchgeht, möchte aber auch unbedingt lebenslange Fehler vermeiden. Wird mir auch langsam zu teuer.

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RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 13:24
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Griminalpolidei - 07-10-2010, 14:08
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 19:00
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 19:21
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 20:27
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 20:46
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 22:09
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 05-02-2011, 18:05

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