16-11-2010, 20:58
In der Regel, stellt erstmal der Antragsteller seinen Standpunkt dar.
Dann der Antragsgegner, dann wird das JA nach seiner Meinung gefragt.
Dann wird gezankt und der Richter versucht die Gemüter zu kühlen.
Irgendwann zieht er dann seinen Kittel aus und geht mit dem Kind in sein Büro und plaudert mit ihm.
Dann kommt er zurück, schildert seine Eindrücke und wird versuchen, die Kontrahenten zu einem Kompromiss, in der Nähe seines Standpuktes zu bringen.
Dabei wird er denjenigen, der weiter von seinem Standpunkt weg ist, ein wenig erpressen und ihm klar machen, dass ein Urteil für diesen deutlich schlechter ausfallen könnte, als eine vernünftige Einigung.
Dann wird den Parteien Gelegenheit gegeben, sich draußen zu beraten.
Dabei werden auch die Anwälte versuchen, ihre Mandantin zu dem richterlichen Vorschlag zu überreden.
Zum einen, damit sie es hinter sich haben, zum anderen, weil sie es sich mit dem Richter nicht verscherzen wollen und zum dritten, weil sie an einem Vergleich mehr verdienen.
Bevor man sich aber auf einen faulen Kompromiss einlässt, muss man aber sicher sein, dass man ihn vollständig und in allen Konsequenzen verstanden hat.
Man muss auch drängen, dass für die Nichteinhaltung der Verabredung Konsequenzen festgelegt werden. Sonst nützt das Ganze nichts.
Man muss auch wissen, dass man bei einem Vergleich kein Widerrufsrecht hat.
Dann der Antragsgegner, dann wird das JA nach seiner Meinung gefragt.
Dann wird gezankt und der Richter versucht die Gemüter zu kühlen.
Irgendwann zieht er dann seinen Kittel aus und geht mit dem Kind in sein Büro und plaudert mit ihm.
Dann kommt er zurück, schildert seine Eindrücke und wird versuchen, die Kontrahenten zu einem Kompromiss, in der Nähe seines Standpuktes zu bringen.
Dabei wird er denjenigen, der weiter von seinem Standpunkt weg ist, ein wenig erpressen und ihm klar machen, dass ein Urteil für diesen deutlich schlechter ausfallen könnte, als eine vernünftige Einigung.
Dann wird den Parteien Gelegenheit gegeben, sich draußen zu beraten.
Dabei werden auch die Anwälte versuchen, ihre Mandantin zu dem richterlichen Vorschlag zu überreden.
Zum einen, damit sie es hinter sich haben, zum anderen, weil sie es sich mit dem Richter nicht verscherzen wollen und zum dritten, weil sie an einem Vergleich mehr verdienen.
Bevor man sich aber auf einen faulen Kompromiss einlässt, muss man aber sicher sein, dass man ihn vollständig und in allen Konsequenzen verstanden hat.
Man muss auch drängen, dass für die Nichteinhaltung der Verabredung Konsequenzen festgelegt werden. Sonst nützt das Ganze nichts.
Man muss auch wissen, dass man bei einem Vergleich kein Widerrufsrecht hat.