28-09-2010, 10:15
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 14.1.2010, Az. 6 L 533/09
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aa...00114.html
Mutter erklagt sich die Alleinsorge. Der Vater bekommt ein Umgangswochenende alle 14 Tage. Kind geht in die offene Ganztagesschule. Vater würde gerne Montag Nachmittag nach der Schule einen Computerkurs mit dem Kind machen. Mutter holt die Polizei, die den Vater daran hindert und ausserdem einen Platzverweis ausspricht, droht damit, ihn in Gewahrsam zu nehmen.
Vater geht ans Verwaltungsgericht und beantragt "dass die Polizei nicht mehr in unser Familienleben eingreift und ... nicht versucht, dieses mit Gewalt zu regeln". Der Antrag wurde abgelehnt, weil "eine rechtswidrige Beeinträchtigung eigener Rechte sei aber weder durch das beanstandete Einschreiten der Polizei geschehen noch würden gleichlautende Anordnungen in künftigen Fällen eine rechtswidrige Beeinträchtigung darstellen. (...) Das Einschreiten sei nicht unverhältnismäßig gewesen, denn mildere Mittel seien nicht ersichtlich, um die konkrete Konfliktsituation, die durch das montägliche Abholen des Sohnes von der Schule entstehe, effektiv zu bewältigen. Die herbeigerufene Polizei sei an die familiengerichtliche Umgangsregelung gebunden und könne keine davon abweichende Entscheidung treffen. Es sei Sache des Kindesvaters, eine Einigung mit der Kindesmutter oder eine Abänderung der getroffenen Umgangsregelung zu erreichen."
So läuft das also. GEGEN den umgangsbegehrenden Vater genügt ein Anruf bei der Polizei, die reitet prompt aus und setzt durch, wirft auch mit Platzverweisen und Arrestdrohungen um sich. Wenn jedoch der Vater anruft, um Hilfe bei der Durchsetzung des Umgangsrechts anzufordern, will keiner mehr etwas von der Gebundenheit der Polizei an familiengerichtliche Umgangsregelungen wissen. Wer es mal probiert hat, weiss es: Die Ex sitzt mit dem Kind in der Wohnung und lacht sich eins. Die Polizei, wenn sie überhaupt kommt, winkt höflich ab, in die Wohnung könne man nicht rein. Kind abholen mit Hilfe der Polizei? Wie können sie so etwas dem Kind antun, Herr Vater?
Korrekt und symmetrisch gehandelt wäre es, die umgangsblockierende Mutter in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen, damit sie nicht beim Abholen des Kindes dazwischenfunken kann oder vorher mit dem Kind abhauen.
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aa...00114.html
Mutter erklagt sich die Alleinsorge. Der Vater bekommt ein Umgangswochenende alle 14 Tage. Kind geht in die offene Ganztagesschule. Vater würde gerne Montag Nachmittag nach der Schule einen Computerkurs mit dem Kind machen. Mutter holt die Polizei, die den Vater daran hindert und ausserdem einen Platzverweis ausspricht, droht damit, ihn in Gewahrsam zu nehmen.
Vater geht ans Verwaltungsgericht und beantragt "dass die Polizei nicht mehr in unser Familienleben eingreift und ... nicht versucht, dieses mit Gewalt zu regeln". Der Antrag wurde abgelehnt, weil "eine rechtswidrige Beeinträchtigung eigener Rechte sei aber weder durch das beanstandete Einschreiten der Polizei geschehen noch würden gleichlautende Anordnungen in künftigen Fällen eine rechtswidrige Beeinträchtigung darstellen. (...) Das Einschreiten sei nicht unverhältnismäßig gewesen, denn mildere Mittel seien nicht ersichtlich, um die konkrete Konfliktsituation, die durch das montägliche Abholen des Sohnes von der Schule entstehe, effektiv zu bewältigen. Die herbeigerufene Polizei sei an die familiengerichtliche Umgangsregelung gebunden und könne keine davon abweichende Entscheidung treffen. Es sei Sache des Kindesvaters, eine Einigung mit der Kindesmutter oder eine Abänderung der getroffenen Umgangsregelung zu erreichen."
So läuft das also. GEGEN den umgangsbegehrenden Vater genügt ein Anruf bei der Polizei, die reitet prompt aus und setzt durch, wirft auch mit Platzverweisen und Arrestdrohungen um sich. Wenn jedoch der Vater anruft, um Hilfe bei der Durchsetzung des Umgangsrechts anzufordern, will keiner mehr etwas von der Gebundenheit der Polizei an familiengerichtliche Umgangsregelungen wissen. Wer es mal probiert hat, weiss es: Die Ex sitzt mit dem Kind in der Wohnung und lacht sich eins. Die Polizei, wenn sie überhaupt kommt, winkt höflich ab, in die Wohnung könne man nicht rein. Kind abholen mit Hilfe der Polizei? Wie können sie so etwas dem Kind antun, Herr Vater?
Korrekt und symmetrisch gehandelt wäre es, die umgangsblockierende Mutter in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen, damit sie nicht beim Abholen des Kindes dazwischenfunken kann oder vorher mit dem Kind abhauen.