16-12-2011, 09:46
@Donegal
Wenn sie einen Therapeuten hat dann ist es schon mal gut.
Und wenn dieser nicht eine totale Niete ist, dann weiss er inzwischen, dass sie BL ist.
Handelt es sich bei dem Therapeuten um einen Verhaltenstherapeuten, oder einen Tiefenpsychologen, der auch der Ursache auf den Grund geht?
Was noch wichtig ist. Deine Freundin soll einen Antrag auf Behinderung/Schwerbehinderung stellen.
Das heisst jetzt nicht, dass sie plemplem ist, sondern ihre Seele ist gestört. Vielleicht denkt sie dann, wenn sie den Antrag stellt eher über ihre Verhaltensweisen nach.
Den Antrag sollte sie spätestens am 31.12.2011 gestellt haben, dann hat sie auch noch steuerrechtliche Ansprüche für das ganze Kalenderjahr auch wenn die Entscheidung erst im Jahr 2012 oder 2013 erfolgt, wenn man alle Rechtsmittel ausschöpft.
Steuerrechtliche Ansprüche hat sie natürlich nur, wenn sie auch über steuerpflichtiges Einkommen verfügt. Aber ist ihre Krankheit mal als Behinderung/Schwerbehinderung anerkannt, hat sie auch noch andere Nachteilsausgleiche über die Du Dich im Netz ja informieren kannst. Das Ganze dann unabhängig von ihren Einkünften.
lg
Camper
Wenn sie einen Therapeuten hat dann ist es schon mal gut.
Und wenn dieser nicht eine totale Niete ist, dann weiss er inzwischen, dass sie BL ist.
Handelt es sich bei dem Therapeuten um einen Verhaltenstherapeuten, oder einen Tiefenpsychologen, der auch der Ursache auf den Grund geht?
Was noch wichtig ist. Deine Freundin soll einen Antrag auf Behinderung/Schwerbehinderung stellen.
Das heisst jetzt nicht, dass sie plemplem ist, sondern ihre Seele ist gestört. Vielleicht denkt sie dann, wenn sie den Antrag stellt eher über ihre Verhaltensweisen nach.
Den Antrag sollte sie spätestens am 31.12.2011 gestellt haben, dann hat sie auch noch steuerrechtliche Ansprüche für das ganze Kalenderjahr auch wenn die Entscheidung erst im Jahr 2012 oder 2013 erfolgt, wenn man alle Rechtsmittel ausschöpft.
Steuerrechtliche Ansprüche hat sie natürlich nur, wenn sie auch über steuerpflichtiges Einkommen verfügt. Aber ist ihre Krankheit mal als Behinderung/Schwerbehinderung anerkannt, hat sie auch noch andere Nachteilsausgleiche über die Du Dich im Netz ja informieren kannst. Das Ganze dann unabhängig von ihren Einkünften.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.