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Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen
#9
Der Kinderfreibeitrag wird dank Unterhaltsbeschleunigungsgesetz von 2184 € auf 2436 € steigen.
Steuerliches sächliches Existenzsminimum, maßgebend für die Unterhaltsberechnung nach § 1612a BGBG.

Macht dann bei zweiter Altersstufe und 100% folgendes:

2436 x 2 : 12 = 406 € anstatt aktuell 364 €

Zahlbetrag dann 314 € (272 € Aktuell).
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RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 09-09-2010, 22:01
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 09-09-2010, 22:48
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 12-09-2010, 16:09
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von sucher - 11-09-2010, 09:02
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 11-09-2010, 09:59

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