09-09-2010, 21:05
nochmal bzgl Schwabs Bande:
"Prüfkriterien für die Erteilung der gemeinsamen Sorge:
• Hat der Vater sein Umgangsrecht wahrgenommen?"
Mama hat es blockiert. Und jetzt? Kein Umgang, kein Sorgerecht?
• Können Mutter und Vater sachlich kommunizieren?
Mama spielt nicht mit, trotz andauernder Bemühungen des Vaters. Sorgerecht futsch?
• Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut?
siehe Umgang
Also alles weiterhin ein Freifahrtsschein für Mami, das Sorgerecht auszuhebeln, wenn sie entsprechend agiert. Wie ja auch einige Beiträge zuvor bereits anklang.
• Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Das finde ich die Höhe des Erbärmlichen. Heißt es nicht immer sonst, finanzielle Dinge und Umgangs-/Sorge-bedingte Sachverhalte sollten IMMER im Interesse des Kindeswohls voneinander getrennt werden?
Weiterhin wird hier nix nur von KU gesagt. Vielleicht meint vam(v) ja auch alle Unterhaltsverpflichtungen? Es könnte ja auch sein, dass zB zu gering gezahlter/nicht gezahlter BU, EU, AU usw. von einem zerrütteten Verhältnis der Elternteile zeugen und somit besser das ASR bei der KM verbleiben sollte....
naja, für sowas bekommt man dann halt das Bundesverdienstkreuz...
"Prüfkriterien für die Erteilung der gemeinsamen Sorge:
• Hat der Vater sein Umgangsrecht wahrgenommen?"
Mama hat es blockiert. Und jetzt? Kein Umgang, kein Sorgerecht?
• Können Mutter und Vater sachlich kommunizieren?
Mama spielt nicht mit, trotz andauernder Bemühungen des Vaters. Sorgerecht futsch?
• Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut?
siehe Umgang
Also alles weiterhin ein Freifahrtsschein für Mami, das Sorgerecht auszuhebeln, wenn sie entsprechend agiert. Wie ja auch einige Beiträge zuvor bereits anklang.
• Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Das finde ich die Höhe des Erbärmlichen. Heißt es nicht immer sonst, finanzielle Dinge und Umgangs-/Sorge-bedingte Sachverhalte sollten IMMER im Interesse des Kindeswohls voneinander getrennt werden?
Weiterhin wird hier nix nur von KU gesagt. Vielleicht meint vam(v) ja auch alle Unterhaltsverpflichtungen? Es könnte ja auch sein, dass zB zu gering gezahlter/nicht gezahlter BU, EU, AU usw. von einem zerrütteten Verhältnis der Elternteile zeugen und somit besser das ASR bei der KM verbleiben sollte....
naja, für sowas bekommt man dann halt das Bundesverdienstkreuz...