19-12-2012, 11:48
(19-12-2012, 10:48)c schrieb: gibt es dagegen keine Rechtsmittel?
Hier ist doch glasklar eine Straftat durch falsche Beschuldigung begangen worden!
Rechtsmittel sind nicht mein Fachgebiet. Aber sich beschweren ist sicherlich erlaubt
Wenn ich allerdings das hier lese,
"B. behauptete, auf dem Fest mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht worden zu sein. ... Beim Prozess konnte ihm aber keine Schuld nachgewiesen werden."
Dann frage ich mich schon, wie es überhaupt zu einem Prozess kommen konnte. Wenn die Falschbeschuldigerin angeblich KO Tropfen verabreicht bekommen hat, wäre dies doch sicherlich über eine Blutprobe nachzuweisen gewesen sein.
Selbst wenn für die Schl**** kein Strafprozess von unserer Mutti-hörigen Eunuchen-Roben-Justiz-Bande vorgesehen ist, so würde ich Möglichkeiten im Zivilrecht eruieren (Schadensersatz, Schmerzensgeld) und je nach dem, wann die Justiz von den angeblichen KO Tropfen wusste und ob dieses zu prüfen noch möglich war, auch gegen diese vorgehen.