10-09-2010, 12:39
(10-09-2010, 12:29)seeelig schrieb: deine auslegung: erst der person, die die verantwortung (in diesem fall von grund auf ohne papier) nicht trägt, den verantwortungswisch geben
meine auslegung: nach nicht verantwortungsübernahme zu recht wischlos. die verantwortung kann er gerne haben, wenns läuft gibts den wisch (Zitat TrennungsFAQ "Das gemeinsame Sorgerecht ist ein blosses Rechtsstatut")
ich verwehre die sorge??? die ausgeübte oder die auf dem papier???
Wer wollen soll muss auch dürfen können!
Wie soll jemand Verantwortung übernehmen, wenn sie ihm vorenthalten wird?
Das wäre so, als wenn man Müttern nur das Kinderkriegen erlauben würde, wenn sie schon durch eine erfolgreiche Geburt bewiesen haben, dass sie das auch können.