03-09-2010, 14:31
Dis Diskussion nimmt immer wieder Kurven, vor allem weil die Begriffe nicht klar sind und die Ebenen, auf denen sie existieren. Zu unterscheiden sind:
- Mediation
- Schlichtung
- gerichtsnahe Schlichtung
- Supervision
- Vergleich vor Gericht oder vom Gericht gebilligt
- Urteil
Als "best practice" haben sich meiner Ansicht nach die Schlichtungsmechanismen erwiesen, die in verschiedenen Staaten schon immer praktiziert wurden. Viele der oben angesprochenen Probleme treten damit nicht auf. So kann ein Teilnehmer zum Beispiel eben nicht einfach "tschüss" sagen, weil der Schlichter dann die Kooperationunwilligkeit an den Richter weitermeldet und das ziemlich negative Folgen für den Unwilligen hat.
Der "Zwang, sich zu einigen" ist das Zauberwort. Zwang auf juristischer und vor allem auch gesellschaftlicher Ebene. Und die Einigungsversuche selbst finden ohne Juristengesockse statt. Juristen kommen erst nach dem Scheitern ins Spiel.
- Mediation
- Schlichtung
- gerichtsnahe Schlichtung
- Supervision
- Vergleich vor Gericht oder vom Gericht gebilligt
- Urteil
Als "best practice" haben sich meiner Ansicht nach die Schlichtungsmechanismen erwiesen, die in verschiedenen Staaten schon immer praktiziert wurden. Viele der oben angesprochenen Probleme treten damit nicht auf. So kann ein Teilnehmer zum Beispiel eben nicht einfach "tschüss" sagen, weil der Schlichter dann die Kooperationunwilligkeit an den Richter weitermeldet und das ziemlich negative Folgen für den Unwilligen hat.
Der "Zwang, sich zu einigen" ist das Zauberwort. Zwang auf juristischer und vor allem auch gesellschaftlicher Ebene. Und die Einigungsversuche selbst finden ohne Juristengesockse statt. Juristen kommen erst nach dem Scheitern ins Spiel.