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Familiengericht und Familienrichterin
#17
Nur der Herr Terbeck darf nicht alle Naselang bei der Mutter anrufen und sie entnerven mit dem vordergründigen Wunsch den Sohn zu sprechen...

Wer spricht von "alle Nasen lang" ???

Mein Sohn hat von mir gewünscht seit meiner Trennung von der Kindesmutter, dass ich ihn morgens und abends anrufe, wohgemerkt IHN.
Dass er bei seiner Mutter wohnt, ist nun mal derzeit unumgänglich, aber sie zu nerven liegt mir völlig fern, das regelt im Gegenzug schon ihr Advokat für sie. Mit Kindesmutter war und mit meinem Sohn ist verabredet, dass ich ihn zu bestimmten Zeiten, d. h. bspw. abends um 19,30 angerufen habe.
Das wusste er und war auch bis auf seltenste Ausnahmen stets immer sofort am Draht. Im übrigen bieten heute ISDN-Leitungen und -Telefone ein Display, auf dem meine Ruf-Nummer dann erkennbar ist und damit der Kindesmutter im Falle des Genervtseins nur meinen Sohn zu bitten, den Anruf entgegen zu nehmen.
Hier gibt es nichts Vordergründiges; ich hege keinerlei Wunsch, mit der Kindesmutter zu sprechen, sondern folge auschließlich dem Wunsch meines Sohnes, ihn anzurufen.
Was nutzt mir das ihm von Seiten der sog. Familienrichterin in grenzenloser Güte zugestandene Recht, seinen Vater jederzeit anrufen zu dürfen, wenn die liebe Mama ihm entgegnet, dass es ihr Telefon sei oder dass Papa gerade arbeitet oder dass Papa gerade keine Zeit hätte?
Dies später abzustreiten -wie so viele andere Äußerungen- ist geübte Praxis.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Terbeck - 28-08-2010, 21:58

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