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Familiengericht und Familienrichterin
#13
sorglos schrieb:
Hi, hi, da wird der Anwalt nix dagegen haben, denn...
a) die Scheidungen bringen das Geld
b) Umgangs- und ABR-Sachen = wenig Streitwert, wenig Kohle - aber viel Streß und Arbeit mit nervigen Eltern (und an der Seite eines Vaters kann man oft nur wenig Erfolg haben)

Und was spricht dagegen, wenn man dem bisherigen sog. Anwalt seines Vertrauens dieses entzieht und den gesamten Sachverhalt anschließend dem "Neuen" anträgt?
Das bislang Durchlebte reicht aus, dem Bisherigen adieu zu sagen dank oder wegen seiner Mißerfolge!
Da erregt sich dieser Mensch darüber, dass ich als Antragsteller in dem gerade absolvierten erfolglosen Beschluss bezeichnet werde, merkt aber nicht, dass er bei der Festlegung der Umgangstermine über den Tisch gezogen wurde von der gegn. Anwältin.
Es könnte einen das Gefühl beschleichen, dass die Widerstandskraft des RA bei Anwesenheit von mehr als drei weibl. Personen in sich zusammenbricht.
Aber:
in diesem Falle sollte man besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende in Kauf nehmen.
Es bleibt nämlich zu hoffen, dass ein "versierter Anwalt" der Richterin vor Augen führt, dass sie Entscheidungen ihres OLG mißachtet hat!

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Terbeck - 26-08-2010, 14:58
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11

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