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BVerfG vom 11.03.2010 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#5
(13-05-2014, 08:42)gleichgesinnter schrieb: Aus dem Gesetzestext kann man sich dann auch Fantasien ertraeumen, das er sich als Versuchskaninchen im Medizinsektor oder der Kosmetikindustrie zur Verfuegung zu stellen hat...

Merkt ihr was?

gleichgesinnter

Oder man unterstellt dem Vater dass er bei genügend Fleiß schon längst Richter am Bundesgerichtshof wäre und geht von diesem Einkommen aus.

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BVerfG vom 11.03.2010 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Camper1955 - 13-05-2014, 11:16

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