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BVerfG vom 11.03.2010 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#4
(12-05-2014, 17:41)p schrieb: Offenbar soll hier das Unterhaltsrecht reparieren, was die Einwanderungspolitik nicht interessiert.
Er ist doch bereits wunderbar integriert! Man wird ihm die Spielregeln in Landessprache geflüstert haben. Arbeite nur so viel und ausdauernd wie es dein Selbstbehalt zulässt. Den Rest bekommste Cash op Täsch, dat machen die anderen ooch wa.

Schade das ich kein Immigrànt bin. Nur zu gerne möchte ich auf Urteil "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" damit antworten: Wat sacht der? Ik versteh dem nich! Wat will der Habibi von mir?

Das Urteil des BGH wird dem Delinquenten zu allem Übderdruss noch 1zu1 übersetzt worden sein. Vl hat er wie folgt geantwortet. Geht klar digga, ik geh mir jetze mal als Integrationshelfer bewerben wa - in ßeitarbeit.
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RE: BVerfG vom 11.03.2010 zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von paco - 13-05-2014, 11:13

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