Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten
#4
Und der Witz an der Geschichte ist, wenn in England die Insolvenz vollzogen ist ( mit den deutschen Unterhaltsschulden) dann können die deutschen gerichte und Behörden auf den Kopf stellen, sie müssen die englische Insolvenz akzeptieren und umsetzen, denn das sie der EU Vertrag so vor. Ignorieren ist nicht...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten - von gleichgesinnter - 18-10-2010, 21:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste