17-08-2010, 10:13
(17-08-2010, 09:52)expat schrieb: wenn ein kind tatsächlich sich bei einem elternteil besser aufgehoben fühlt und nicht zum vater (oder halt eben zur mutter in anderer konstellation) will, sollte man das respektieren! ich wollte beispielsweise damals in dem alter aus eigenem antrieb nicht zum vater und dafür gab' es gute gründe. ich bin sehr dankbar, dass mich damals kein gericht zu irgendetwas gezwungen hat.
Das ist mit Sicherheit eine der schwierigeren Fragen, die ein Gericht zu klären hat, und es scheint, als sei das OLG hier recht klug vorgegangen.
Ich halte jedoch die Tatsache, dass ein Kind berechtigte Gründe hat, keinen Kontakt zu einem Elternteil haben zu wollen, für die große Ausnahme.
Insofern müsste der Umgangsausschluss deutlich gründlicher begründet werden, als die Umgangsdurchsetzung.
Schließlich ist es ein Grundrecht von Elternteil und Kind welches nur aus sehr wichtigem Grund verweigert werden darf.