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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
Danke für Deinen Hinweis, @blue! Hab noch eine schwarze Robe drüber gelegt ...

Der Senat hat uns Eltern so gestellt, als wären wir verheiratet und dann den 1671 zugrunde gelegt.

Danach würde es auch bei Zerstrittenheit der Eltern überwiegend beim gemSR bleiben.

Allerdings legt man bei der BEGRÜNDUNG des SR offenbar andere Maßstäbe an:
Während bei bestehender gemSorge dieses nicht so einfach wegen elterliche Streitigkeiten zu kippen ist, läßt man die gemSorge bei ihrer Begründung nicht zu, wenn Eltern "über das Mass" zerstritten sind. Und zwar unabhängig von deren Ursachen.
Hier wurde ja auch nicht viel über die Kommunikationsfähigkeit der Eltern gesagt.
In meinen Augen ist das ein Unrechtsurteil - voller kleingeistiger Willkür (die wiederum verständlich ist, aber eben nicht vorkommen darf).

Was noch auffällt: wenn das BVerfG ein solches Vorgehen gewollt hätte, dann hätte es m.E. angeordnet: Anstelle des § 1626a BGB tritt § 1671 BGB analog.

Möglich, dass mich das zum BGH bringt, bevor Vb eingereicht werden kann.
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RE: Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen? - von Ibykus - 30-09-2011, 17:55

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