24-08-2010, 15:57
(15-08-2010, 12:19)Ibykus schrieb: Ich hatte bereits unter dem 02.02.2010 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGHMR die gemSorge beantragt.in die Angelegenheit kommt Bewegung!
Das FamGericht Tecklenburg ist bekanntermaßen ein wenig schläfrig, so muß man hin und wieder einen kleinen Weckruf starten
grüße
Ibykus
Die Ggseite hat mit Schreiben vom 19.08.2010 eingesehen, dass der 1626a so nicht mehr anwendbar ist...
Sie bezieht sich aber auf 1671 II 2 und trägt vor, die Vielzahl der gerichtl. Verfahren zw den Eltern stünden einer Übertragung der Mitsorge entgehen; dabei wäre es nicht von Bedeutung, von welcher Seite die Verfahren ausgingen...
Ich habe schon geantwortet.
Wer bei Väterwiderstand.de akkreditiert ist kann im Forum "Väter helfen Vätern" den Schriftwechsel einsehen.
Ibykus