29-09-2010, 11:49
Zitat:In einem aktuellen Streitfall, bei dem die Eltern das "Wechselmodell" mit ihrem Kind mehr als ein Jahr ausübten und die Mutter dann zu einem neuen Partner weit weg ziehen wollte, hat das Familiengericht Gotha mit Beschluss vom 27.09.2010 im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und dem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen (vgl. AG Gotha Beschluss vom 27.09.2010 Az. 23 F 682/10).
http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-sor...13897.html
Hat jemand weitere aktuelle Gerichtstermine?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #