01-09-2010, 16:40
Liebe Leute,
es ist, wie es immer ist in dt. Familiengerichten. Man macht, was man will. Und argumentieren können Juristen bekanntlich trefflich.
Zum Thema Borderline: Das kann der Totschläger für den Vater oder auch die Mutter sein. Es gibt Verfahren, wo man den Eindruck hat, die Diagnose bei der Mutter reichte schon zur Ergreifung von (1666er-)Maßnahmen. Das kann aber auch ganz anders laufen.
Und noch was zum Borderliner. Mitnichten ist das ein Mensch, der alles am liebsten blutig löst.
Ich bleibe auch dabei, dass ich mich bei dieser Mutter mit Sicherheit nicht entschuldigen würde. Allenfalls meinem Kind ein paar Worte sagen zur Beruhigung.
Einen Antrag auf ASR würde ich tatsächlich nur dann stellen, wenn die Mutter entweder völlig bindungsintolerant ist oder das Kind halbtot überm Zaun hängt. So hart das ist, aber, Andy, Schlachtrufe und Motivationsgeschrei machen es nicht besser, sondern sprechen eher für Blindheit in der Sache. Und vielleicht sollte man nicht jedes Recht verfolgen, nur weil es gerade besteht.
Vielleicht kommt mir der Novellierung auch ein besserer Rechtschutz, den man aber dann vielleicht nicht mehr in Anspruch nehmen kann, weil man schon ein Verfahren nach altem (Übergangs-)Recht führt bzw. Ausschlusstatbestände bei bereits abgelehnten Verfahren eingeführt werden. Wissen wir alles nicht. Und solange würde ich eben nicht in offene Messer rennen, mag mein Kampfgeschrei für mich auch noch so überzeugend klingen.
Gruß
es ist, wie es immer ist in dt. Familiengerichten. Man macht, was man will. Und argumentieren können Juristen bekanntlich trefflich.
Zum Thema Borderline: Das kann der Totschläger für den Vater oder auch die Mutter sein. Es gibt Verfahren, wo man den Eindruck hat, die Diagnose bei der Mutter reichte schon zur Ergreifung von (1666er-)Maßnahmen. Das kann aber auch ganz anders laufen.
Und noch was zum Borderliner. Mitnichten ist das ein Mensch, der alles am liebsten blutig löst.
Ich bleibe auch dabei, dass ich mich bei dieser Mutter mit Sicherheit nicht entschuldigen würde. Allenfalls meinem Kind ein paar Worte sagen zur Beruhigung.
Einen Antrag auf ASR würde ich tatsächlich nur dann stellen, wenn die Mutter entweder völlig bindungsintolerant ist oder das Kind halbtot überm Zaun hängt. So hart das ist, aber, Andy, Schlachtrufe und Motivationsgeschrei machen es nicht besser, sondern sprechen eher für Blindheit in der Sache. Und vielleicht sollte man nicht jedes Recht verfolgen, nur weil es gerade besteht.
Vielleicht kommt mir der Novellierung auch ein besserer Rechtschutz, den man aber dann vielleicht nicht mehr in Anspruch nehmen kann, weil man schon ein Verfahren nach altem (Übergangs-)Recht führt bzw. Ausschlusstatbestände bei bereits abgelehnten Verfahren eingeführt werden. Wissen wir alles nicht. Und solange würde ich eben nicht in offene Messer rennen, mag mein Kampfgeschrei für mich auch noch so überzeugend klingen.
Gruß